Stand: 06/24
Präambel
Vielen Dank, dass Sie ein Fahrzeug von Insight Living Rental Cars mieten!
Die Insight Living GmbH (nachfolgend Insight Living Rental Cars oder ILRC genannt) ist eine deutsche Gesellschaft mit Sitz Landstuhler Str. 2, 66877 Ramstein-Miesenbach, eingetragen beim Amtsgericht Zweibrücken, HR-Nr.: 32693
Wir freuen uns, Ihnen gemäß den vorliegenden Allgemeinen Vermietbedingungen (nachfolgend Bedingungen genannt) bei Abschluss eines Mietvertrags folgende Leistungen zu erbringen:
Die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und ILRC maßgeblichen Dokumente sind:
Im Fall eines Widerspruchs zwischen den vorstehend aufgeführten Dokumenten gelten die Dokumente in der angegebenen Reihenfolge, d. h., Dokument 1 gilt vor Dokument 2 etc.
1) Auf wen finden die Bedingungen Anwendung?
Die Bedingungen gelten für Sie als Mieter, der für die Fahrzeugmiete und alle damit verbundenen Kosten zahlungspflichtig ist. Ferner für Sie als Fahrer und für jeden zusätzlichen Fahrer, der ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen und daher berechtigt ist, das Fahrzeug zu fahren.
Der im Mietvertrag eingetragene Mieter haftet für die Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Miete und sonstiger Kosten.
2) Wer darf anmieten und wer darf das Fahrzeug führen?
Jede juristische Person und jede natürliche Person, die
(1) rechtsfähig und geschäftsfähig ist, um einen Vertrag mit ILRC abzuschließen und die bereit ist, die Verpflichtung für das Fahrzeug für den Mietzeitraum zu übernehmen; und
(2) über die Zahlungsmittel verfügt, die von ILRC akzeptiert werden
ILRC akzeptiert ausschließlich folgende Zahlungsmittel:
ILRC akzeptiert KEINE der folgenden Zahlungsmittel:
(3) und gültige Dokumente vorlegt, die in der nachfolgend aufgeführt sind:
ILRC ist im Rahmen eigener Dispositionsfreiheit berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrags abzulehnen.
Ein berechtigter Fahrer eines Fahrzeugs ist jede natürliche Person, die
(1) ausdrücklich mit vollständigen Daten im Mietvertrag eingetragen ist; dies sind grundsätzlich der Mieter und gegebenenfalls eingetragene Zusatzfahrer.
(2) einen gültigen Führerschein und ein gültiges Ausweis-dokument gemäß 2 a) vorlegt.
(3) je nach Fahrzeugkategorie folgendes Mindestalter und Besitzzeitraum eines gültigen Führerscheins aufweist (beim Besitzzeitraum des Führerscheins wird auch der Führerschein (BF17) im begleiteten Fahren mitberücksichtigt):
Bugetklasse und Kleinwagen: Mindestalter 18 Jahre, gültiger Führerschein mindestens seit 1 Jahr
Alle weiteren Klassen: 21 Jahre, gültiger Führerschein mindestens seit 3 Jahren
Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen von ILRC Namen und Anschriften aller Fahrer mitzuteilen, soweit diese nicht im Mietvertrag genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Wird das Fahrzeug von anderen Personen (Zusatzfahrern) geführt, werden für jeden Zusatzfahrer gesonderte Kosten berechnet.
Eine Person, die nicht im Mietvertrag als berechtigter Fahrer eingetragen ist, darf das Fahrzeug nicht führen. Ferner ebenfalls solche Personen nicht, die ein gemäß Ziffer 2 a) bzw. 2 b) aufgeführtes Ausweisdokument nicht vorlegen können.
Gestatten Sie einem nicht berechtigten Fahrer, das Fahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Bedingungen dar, sodass Sie gegenüber ILRC für die daraus entstehenden Schäden haften, die durch Sie und/oder einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden.
Der nicht berechtigte Fahrer hat keinen Versicherungsschutz oder Schutz durch Zusatzleistungen, die durch ILRC angeboten werden. Deckungsschutz besteht dann ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung (unabdingbarer Versicherungsschutz).
3) Wo darf das Fahrzeug gefahren werden? (Vertragsgebiet)
Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht außerhalb des Vertragsgebietes fahren. Das Vertragsgebiet umfasst folgender Länder, die je nach Fahrzeugkategorie befahren werden dürfen:
Deutschland, Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Belgien, Niederlange, Liechtenstein, Luxembourg,
Fährt der Mieter mit einem Mietfahrzeug von ILRC in ein nicht aufgeführtes Land (Ziffer 3a und b), ist eine Vertragsstrafe nach der Preistabelle gemäß Anlage 2 fällig.
Bei Fahrten ins Ausland innerhalb des oben genannten und gestatteten Vertragsgebietes erhebt ILRC ein gesondertes Entgelt („Grenzübertrittsgebühr / Cross Border Fee (CBF)“, siehe Preisübersicht in Anlage 2). Bei zulässigen Auslandsfahrten ist der Mieter und der Fahrer verpflichtet, ILRC über die geplante Auslandsfahrt bei der Buchung und spätestens vor Grenzübertritt zu informieren. Wenn der Mieter nicht über die geplante Auslandsfahrt in ein gestattetes Vertragsgebiet informiert, wird die Grenzübertrittsgebühr („Cross-Border-Fee“) und zusätzlich eine Bearbeitungspauschale nach der Preistabelle gemäß Anlage 2 nachträglich fällig. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweilige Bearbeitungspauschale.
Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice telefonisch unter 06371 – 6177899 in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, die Gesetze, die Verkehrsvorschriften und etwaige Mautpflichten des Landes zu beachten, in dem Sie das Fahrzeug führen. Sie als Mieter und Fahrer haften für alle Ansprüche, die sich während des Mietzeitraums aus der Halterhaftung ergeben.
4) Haftung für Gegenstände, die mit dem Mietfahrzeug transportiert werden
ILRC haftet nicht für das mit transportierten Gegenständen verbundene Risiko. Ebenso wenig haftet ILRC für einen Verlust im Zusammenhang mit einer Geschäftsmöglichkeit oder für eine Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit der Vermietung.
5) Was sind die Verpflichtungen des Mieters und des Fahrers in Bezug auf das Fahrzeug?
Mieten Sie ein Fahrzeug von ILRC an, obliegen Ihnen und den Fahrern die folgenden Pflichten:
(1) Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet, belastet, verpfändet, verkauft oder in sonstiger Weise anderweitig belastet werden, und zwar nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch Fahrzeugteile, Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugdokumente, Ausrüstung, Werkzeuge und/oder Zubehör.
(2) Zur Beförderung von Personen zur Miete oder gegen Bezahlung (z. B. für Carsharing und gewerbliche Personenbeförderung), es sei denn, dies ist ausdrücklich mit ILRC vereinbart und Sie haben die entsprechende Erlaubnis.
(3) Beförderung von mehr Personen als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.
(4) Beförderung von entflammbaren und/oder gefährlichen Gütern, toxischen, gefährlichen und/oder radioaktiven Produkten oder von solchen Produkten, die die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verletzen (außer es handelt sich um Produkte des täglichen Lebens, z. B. Deo/Haarspray, die nicht die geltenden Gesetze verletzen und in Übereinstimmung mit einer normalen Nutzung des Mietfahrzeugs stehen).
(5) Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von Gütern mit einem Gewicht, einer Menge und/oder einem Volumen, die höher sind als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.
(6) Nutzung des Fahrzeugs für Rennen, auch soweit die Rennstrecke für die Allgemeinheit für Test und Übungsfahrten freigegeben ist (so genannte Touristenfahrten). Dies gilt auch für Fahrten außerhalb befestigter Straßen, für Zuverlässigkeitstests, Geschwindigkeitstests oder für die Teilnahme an Rallyes, Wettrennen, Fahrsicherheitstrainings oder Testläufen, unabhängig davon, wo diese stattfinden und ob diese offiziell sind oder nicht.
(7) Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von lebenden Tieren (mit Ausnahme von Haustieren und/oder im Haus gehaltenen Tieren in dafür geeigneten Transportboxen). Erforderliche Sonderreinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
(8) Nutzung des Fahrzeugs für Fahrschulzwecke und begleitetes Fahren.
(9) Nutzung des Fahrzeugs zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs oder eines Anhängers (es sei denn, das Mietfahrzeug ist mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet und das in den Fahrzeugdokumenten eingetragene Gesamtgewicht wird eingehalten).
(10) Nutzung des Fahrzeugs auf Schotterstraßen oder auf Straßen, deren Oberfläche, Größe oder Zustand ein Risiko für das Fahrzeug darstellt, wie zum Beispiel Strand, unpassierbare Straßen, Waldwege und Berge, oder Straßen, die nicht genehmigt und nicht asphaltiert sind.
(11) zur Begehung einer Vorsatztat.
(12) zum Transport des Fahrzeugs an Bord eines Flugzeugs.
(13) Nutzung des Fahrzeugs innerhalb der nicht für den Verkehr zugelassenen Bereiche von Häfen, Flughäfen und/ oder Flugplätzen und/oder in Bereichen, die den genannten Bereichen entsprechen oder die keinen Zugang zum öffentlichen Verkehr gestatten. Dies gilt auch für das Gelände einer Raffinerie oder Ölgesellschaft einschließlich der dazugehörenden Anlagen, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich durch ILRC genehmigt. Falls ILRC Ihnen eine Genehmigung erteilt, wird ILRC Sie über den Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung informieren, die in diesem Fall Anwendung findet und abhängig von den Umständen unterschiedlich sein kann.
(14) zur Begehung von Zoll und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind.
(15) für sonstige Nutzung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht.
Während der Anmietung sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Der Mieter und der Fahrer haben insbesondere die üblichen Fahrzeugüberprüfungen, z. B. Öl-, Wasserstand, Reifendruck und AdBlue durchzuführen.
Sofern das von Ihnen gemietete Fahrzeuge über Assistenz-Systeme verfügt, obliegt es Ihrer Verantwortung, vor Nutzung die entsprechenden Passagen in der Bedienungsanleitung zu lesen, um sich mit der Bedienung und den Beschränkungen und Begrenzungen dieser Assistenz-Systeme vertraut zu machen. Sie müssen jederzeit aufmerksam sein und das Fahrzeug kontrollieren können.
Bitte beachten Sie, dass die je nach ‚Tankinhalt im Display angezeigte Kilometerreichweite abhängig von Ihrem Fahrstil, der Ladung und der Nutzung von Heizung/Klima abweichen kann.
Fahrzeuganzeigen und Bedienungsanleitungen sind grundsätzlich in der Sprache des Zulassungslandes angegeben. Für weitere Fragen zur Fahrzeugbedienung kontaktieren Sie bitte ILRC Mitarbeiter oder konsultieren im Internet die Bedienungsanleitung, die dort in unterschiedlichen Sprachen verfügbar ist. Sollte eine Bedienungsanleitung online nicht verfügbar sein, finden Sie die Bedienungsanleitung in mehreren Sprachen in der Papierversion, die im Fahrzeug vorhanden ist.
Sie haften gegenüber ILRC für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Verpflichtungen ergeben. Bitte beachten Sie, dass das Versäumnis einen möglichen Schadensersatzanspruch Ihrerseits beeinflussen kann.
Darüber hinaus haften Sie auch für das von Ihnen gemietete Zubehör (z.B. Kindersitz, Navigationsgerät) und Fahrzeugausstattung (z.B. Warnweste, Warndreieck, Bedienungsanleitung, falls diese nicht bei Fahrzeugrückgabe mit zurückgegeben werden bzw. im Fahrzeug vorhanden sind, soweit dies von Ihnen zu vertreten ist. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als der jeweils geltend gemachte Schaden.
6) Welche Mobilitätsleistungen sind im Mietpreis enthalten?
Die Grundmiete beinhaltet die folgenden Mobilitätsleistungen:
7) Welche Mobilitätsleistungen sind nicht im Mietpreis enthalten?
Sie können zusätzliche Leistungen und Produkte gegen Aufpreis buchen, diese sind in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) aufgeführt.
8) Was ist im Mietpreis enthalten?
Die Informationen, die Sie ILRC zum Zeitpunkt der Buchung übermitteln (z. B. Dauer und Tag der Anmietung, Ihr Alter oder das Alter eines Zusatzfahrers), haben Einfluss auf den Preis, den Sie bezahlen. Jede Änderung solcher Informationen kann bedeuten, dass sich auch der Preis ändert. Der Preis für die Miete ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Buchung oder zum Zeitpunkt einer anschließenden Änderung der Buchung gültig ist.
Der von Ihnen zu zahlende Preis beinhaltet folgende Kosten für:
Mit Abschluss des Fahrzeugmietvertrags ermächtigen Sie ILRC ausdrücklich, über Ihr Zahlungsmittel alle Kosten im Zusammenhang mit der Miete einzuziehen. Ihre ausdrückliche Genehmigung hierzu erteilen Sie in unserer Station, wenn Sie unserem Vertreter Ihr Zahlungsmittel vor Abholung des Fahrzeugs übergeben.
9) Welche anderen Gebühren/Kosten fallen eventuell an?
Diese Sicherheit wird als finanzielle Sicherheit gewährt, bei Zahlung mit einer Kreditkarte in Form einer Vorabgenehmigung (Autorisierung) durch Ihre Bank. Haben Sie Ihr Fahrzeug nicht vor Ort gebucht (Internet oder telefonisch), wird der Kautionsbetrag in der Bestätigungsmail genannt, die Sie im Anschluss an Ihre Buchung erhalten. Auf jeden Fall werden Sie an die Kautionszahlung in der Abholstation erinnert. Sollten Sie zusätzliche Informationen zur Kaution benötigen, beachten Sie bitte die Ziffer 19 (Regelungen zur Kautionszahlung).
Zu den oben genannten Kosten und Gebühren zählen insbesondere:
Zur Durchführung des Fahrzeugmietvertrags ist erforderlich, dass ILRC über Ihr Zahlungsmittel alle gesetzlich und/ oder vertraglich geschuldeten Kosten im Zusammenhang mit der Miete einziehen kann. Ihre ausdrückliche Genehmigung hierzu erteilen Sie in unserer Station, wenn Sie unserem Vertreter Ihr Zahlungsmittel vor Abholung des Fahrzeugs übergeben. Insbesondere berechtigen Sie uns, vertraglich geschuldete Bearbeitungskosten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren sowie Verwarn- und Bußgelder, die ILRC gezahlt hat, über Ihre Kreditkarte einzuziehen, sofern Sie die zugrundeliegenden Verkehrsverstöße schuldhaft begangen haben.
10) Worauf muss der Mieter oder der Fahrer bei der Fahrzeugabholung achten?
Stellen Sie einen Mangel oder Schaden fest, der nicht im Mietvertrag dokumentiert ist, sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass dieser auf dem Mietvertrag vermerkt wird. Dies gilt auch bei einem Mangel oder Schaden am gebuchten Zubehör. Diese Änderung ist von Ihnen und dem ILRC Vertreter zu unterschreiben.
Alternativ hierzu kann der Mangel oder Schaden auch direkt per Telefon oder E-Mail nachgemeldet werden. Schicken Sie dafür bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Vorschaden“ an info@insight-living.com oder rufen Sie die Servicenummer 06371 – 6177899 an.
11) Welche Regeln gelten bei Rückgabe des Fahrzeugs?
Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug bei unserer Station oder am vereinbarten Abholort spätestens an dem Tag und zu der Uhrzeit zurückzugeben, die im Mietvertrag vereinbart wurden.
Sie können das Fahrzeug an unserer Station während den Öffnungszeiten abgeben.
Die Miete endet, wenn Sie das Fahrzeug in unserer ILRC Station zurückgeben und die Fahrzeugschlüssel und sonstiges Zubehör einem ILRC Vertreter aushändigen.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs zu einem früheren Zeitpunkt als im Mietvertrag vereinbart, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Mietkosten. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass uns durch die vorzeitige Rückgabe kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als der einbehaltene Teil der Mietkosten.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug gemeinsam mit einem ILRC Vertreter zu besichtigen und ein Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug zu unterschreiben.
Sie erhalten von ILRC auf Verlangen ein Rücknahmedokument über die Rückgabe des Fahrzeugs an die ILRC.
ILRC haftet nicht für Gegenstände oder Unterlagen, die Sie eventuell im Fahrzeug vergessen haben, es sei denn, es steht nachweislich fest, dass diese im Verantwortungsbereich von ILRC abhandengekommen sind.
ILRC empfiehlt, das Fahrzeug während der Öffnungszeiten der Station zurückzugeben. Auf Kundenwunsch und nach Absprache bietet ILRC einen zusätzlichen, gebührenpflichtigen Service außerhalb der Öffnungszeiten an.
Falls das Fahrzeug nicht an dem im Mietvertrag vereinbarten Tag zurückgegeben wird oder Sie zum Zeitpunkt der vereinbarten Abholung nicht anzutreffen sind und falls auch nicht unverzüglich eine Meldung Ihrerseits zum Grund der verspäteten Rückgabe vorliegt, muss ILRC davon ausgehen, dass Sie das Fahrzeug widerrechtlich nutzen. ILRC ist dann berechtigt, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten.
In einem solchen Fall ist ILRC berechtigt, Ihnen für jeden weiteren Tag der unberechtigten Nutzung ein Nutzungsentgelt auf Basis des anwendbaren Tarifs und bei erfolgloser Abholung (= Leerfahrt) gemäß Anlage 2 eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von € 50,00 zu berechnen, es sei denn, Sie können beweisen, dass Sie ohne Verschulden Ihrerseits nicht länger über das Fahrzeug verfügen oder dass das Versäumnis, das Fahrzeug zurückzugeben, aufgrund von Umständen eingetreten ist, die nicht auf Ihrem Verschulden beruhen. ILRC kann Ihnen gegenüber den gesamten Schaden, der ILRC durch Ihr Verschulden entstanden ist, geltend machen, insbesondere Bußgelder, Strafen, Mautgebühren, Ansprüche Dritter oder Maßnahmen, die aufgrund von Forderungen durch Behörden zum Zweck der Identifizierung des Schädigers oder zum Zweck der Klärung sonstiger Umstände in Bezug auf ein Vergehen oder eine strafbare Handlung entstehen.
ILRC ist darüber hinaus berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen. In einem solchen Fall gelten der vereinbarte Versicherungsschutz und die sonstigen vertraglichen Leistungen nicht.
12) Schäden am Fahrzeug
Weicht der Fahrzeugzustand bei Rückgabe vom Zustand bei Anmietung ab, gelten bei von Ihnen bzw. dem Fahrer schuldhaft verursachten Schäden folgende Regelungen.
Werden bei Rückgabe des Fahrzeugs in Ihrer Anwesenheit Schäden festgestellt und bestätigen Sie diese durch Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls, kommt je nach Schadenumfang eine der folgenden Regelungen zum Tragen:
(1) bei Schäden gemäß Preisliste für Direkte Schadenregulierung: Der Schaden wird, soweit in der Preisliste aufgeführt und nicht andere Gründe dagegensprechen (z.B. grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Fahrzeugtausch während der Mietdauer, besondere Abrechnungsmodalitäten etc.), auf Basis der Preisliste für Direkte Schadenregulierung abgerechnet, wenn Sie diesen direkt vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeugs bezahlen. Sollte aufgrund Ihrer Angaben fälschlicherweise die Direkte Schadenregulierung in Anspruch genommen worden sein, (z.B. Unfälle mit Drittbeteiligungen, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz etc.) behält ILRC sich vor, darüberhinausgehenden Schadensersatz nachträglich geltend zu machen.
Fordern Sie nachträglich einen Nachweis über den Schaden an, stellen wir Ihnen eine Kostenpauschale in Rechnung.
Sollten Sie den Schaden nicht direkt vor Ort bezahlen, wird dieser auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles berechnet.
Soweit wir nach den vorstehenden Absätzen eine Kostenpauschale in Rechnung stellen, wird Ihnen der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweilige Kostenpauschale.
(2) bei allen sonstigen Schäden: Schäden, die nicht in der vorstehend genannten Preisliste für Direkte Schadenregulierung aufgeführt sind, werden auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles berechnet. Auch für diese Kostenpauschale wird Ihnen der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweilige Kostenpauschale.
Unterschreiben Sie das Rückgabeprotokoll nicht, gilt das in Ziffer 12 b) beschriebene Verfahren.
Werden nach Rückgabe des Fahrzeugs in Ihrer Abwesenheit durch einen ILRC Vertreter Schäden am Fahrzeug festgestellt, gilt Folgendes:
(1) Haben Sie das Fahrzeug bei EMobG als Verbraucher angemietet, wird ILRC Ihnen die folgenden Unterlagen zusenden:
Ø Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug mit der Beschreibung der festgestellten Schäden.
Ø Fotos der Schäden
Ø einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten.
Haben Sie Einwände gegen die festgestellten Schäden und deren Berechnung, können Sie uns diese innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung per E-Mail oder per Post mitteilen.
Bringen Sie innerhalb der 14-tägigen Frist keine, bzw. keine nachvollziehbaren Einwände vor, behält sich ILRC das Recht vor, Ihnen die erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles in Rechnung zu stellen.
(2) Haben Sie das Fahrzeug als Unternehmer angemietet, wird ILRC Ihnen die erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles in Rechnung stellen. Mit der Rechnung wird ILRC Ihnen folgende Unterlagen übersenden:
Ø einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten
Ø Fotos der Schäden
Ø Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug mit Beschreibung der festgestellten Schäden
ILRC behält sich vor, Kunden mit auffälligem Schadenfallverhalten von zukünftigen Vermietungen auszuschließen.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen abhängig von dem am Fahrzeug entstandenen Schaden und dem Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes (siehe auch die ILRC Bestimmungen zum Versicherungsschutz, die Ihrer Bestätigungsmail beigefügt waren oder die in unseren Stationen oder auf unserer Website zur Verfügung stehen) eventuell Reparaturkosten in voller Höhe oder nur teilweise in Rechnung gestellt werden.
Haben Sie Einwände gegen die festgestellten Schäden und deren Berechnung, können Sie wie in Ziffer 26 beschrieben vorgehen.
13) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer im Hinblick auf die Instandhaltung des Fahrzeugs
Während des Mietzeitraums sind Mieter und Fahrer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Fahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich bei Anmietung befand.
Bitte achten Sie auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay und ergreifen Sie alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung.
Im Zweifel kontaktieren Sie bitte unseren Notfallmanagement-Service telefonisch unter
0176 – 611 236 52.
Jede Änderung und jeder mechanische Eingriff am Fahrzeug sind ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch ILRC untersagt. Sollte diese Regel verletzt werden, sind Sie verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um den Fahrzeugzustand wiederherzustellen, der bei Anmietung bestand.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen Sie bis zum Betrag von € 50,- selbst, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von ILRC in Auftrag geben. Die Reparaturkosten trägt ILRC gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet, siehe Ziffer 23.
Sie haften gegenüber ILRC für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Instandhaltungsverpflichtungen ergeben.
14) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer bei Unfall, sonstigen Schäden, Panne oder Diebstahl des Fahrzeugs
Im Fall eines Unfalls oder einer Beeinträchtigung der Fahrbereitschaft aufgrund eines technischen Mangels, wodurch Sie gehindert sind, Ihre Reise fortzusetzen, und/oder verpflichtet sind, das Fahrzeug anzuhalten, wird Ihnen ein Notfallmanagement-Service zur Verfügung gestellt. Dies ist im Mietpreis enthalten. Die Bestimmungen des Notfallmanagements sind in Anlage 1 dieser Bedingungen geregelt.
In diesen Fällen kontaktieren Sie bitte unseren Notfallmanagement-Service unter folgender Rufnummer:
0176 – 611 236 52
Mieter und Fahrer sind verpflichtet, nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei und ILRC zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Selbst bei geringfügigen Schäden sind Sie verpflichtet, einen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Im Fall des Diebstahls des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, ILRC eine Kopie der Strafanzeige unverzüglich zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln und den Fahrzeugpapieren, falls diese nicht auch gestohlen wurden, zur Verfügung zu stellen.
15) Wann wird die Mietrechnung erstellt und wann ist zu zahlen?
Sie erhalten eine Endabrechnung, sobald alle Bestandteile Ihrer Miete geregelt sind, jedoch nicht früher als am Tag nach der Rückgabe des Fahrzeugs.
Sie zahlen je nach Produkt und Zahlungsart den vollständigen Rechnungsbetrag insgesamt in einer Summe oder in mehreren Teilen oder ILRC zieht den entsprechenden Betrag über das vereinbarte Zahlungsmittel ein.
Sie können sich für eine Vorauszahlung entscheiden (Vorauszahlung nur bei einer Buchung online), diese Vorauszahlung enthält die Miete für den gebuchten Zeitraum, das Zubehör für den Mietzeitraum und für jede zusätzliche gebuchte Mobilitätsleistung. Ihr Zahlungsmittel wird mit dem entsprechenden Betrag belastet. Bei der Anmietung muss vom Mieter dieselbe Kreditkarte als Zahlungsmittel vorgelegt werden wie bei der Vorauszahlung. Sie erhalten eine Bestätigung über die geleistete Vorauszahlung.
Bei der Endabrechnung des Mietvertrags wird diese Vorauszahlung berücksichtigt und von dem gegebenenfalls (noch) zu zahlenden Gesamtbetrag abgezogen.
Entscheiden Sie sich keine Vorauszahlung zu leisten, wird Ihnen in unserer Station, an der Sie Ihr Fahrzeug abholen, der Kautionsbetrag zusätzlich zu den Kosten für die Fahrzeugmiete und das gewählte Zubehör, für jede zusätzliche Leistung oder jeden Zusatzfahrer oder Versicherungsschutz, für die Sie sich vor Abholung des Fahrzeugs entschieden haben, berechnet. Diese Kosten werden auf dem Mietvertrag ausgewiesen, den Sie vor Übernahme des Fahrzeugs unterschreiben. Die endgültigen Gesamtkosten Ihrer Anmietung werden zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Miete berechnet und belastet.
Zusätzliche Gebühren oder Kosten werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe in Rechnung gestellt, sofern diese zu diesem Zeitpunkt berechnet werden können. Falls zusätzliche Kosten entstehen, z. B. durch ein Bußgeld oder wenn Schäden am Fahrzeug verursacht wurden, die bei Rückgabe festgestellt wurden, wird ILRC Ihnen in diesem Fall diese und weitere administrative Kosten (z. B. Kosten für die Schadenbearbeitung, Bearbeitungspauschale für Bußgelder) zu einem späteren Zeitpunkt berechnen, wenn ILRC von diesen Kosten Kenntnis erlangt hat.
Einwände gegen diese Berechnung können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen, beginnend ab Zugang des Schreibens, per E-Mail oder per Post vorbringen; dies gilt auch für den Beweis, falls Sie nicht der Verursacher sind.
Falls Sie nicht innerhalb dieser Frist reagieren, werden Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt.
Sofern der Mieter ILRC seine E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, ist er damit einverstanden, dass ihm die Rechnungen in elektronischer Form an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersandt werden und er die Rechnung nicht mehr in Papierform erhält. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dafür zu sorgen, dass die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse gültig und der Empfang von E-Mails unter der angegebenen E-Mail-Adresse möglich ist.
Der Mieter kann der Übersendung der Rechnung in elektronischer Form jederzeit widersprechen. ILRC wird dem Mieter dann eine Papierrechnung übersenden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Übersendung der Papierrechnung und die Portokosten hat der Mieter zu tragen.
Mit Mietern, die keine Verbraucher sind und die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird eine Lastschriftsankündigungsfrist (Pre-Notification) von einem Tag vereinbart, die mit Versendung der Einzugsermächtigung erfüllt wird.
Zahlen Sie den Rechnungsbetrag nicht bis zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin und auch nach Mahnung nicht, beträgt der Verzugszins 5 % über dem Basiszinssatz, falls Sie Verbraucher sind, bei Geschäftskunden beträgt der Verzugszins 9 % über dem Basiszinssatz. Sie können einen geringeren Verzugsschaden nachweisen.
Wird bei Verzug die Beauftragung eines Inkassoinstitutes erforderlich, haben Sie die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, sofern Sie nicht erkennbar zahlungsunfähig oder -willig waren und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben haben.
Ist der Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht gezahlt, ist der Verzugszins zusätzlich zum offenen Betrag zu zahlen.
16) Änderung oder Stornierung einer Buchung
Sie können Ihre Buchung kostenlos ändern, vorausgesetzt, dass Sie dies ILRC mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Mietbeginn mitteilen. Sie sollten stets den gleichen Kommunikationskanal nutzen wie bei der ursprünglichen Buchung.
Bitte beachten Sie, dass eventuell neue Mietpreise und neue Kilometerpakete Anwendung finden, wenn Sie Ihre Buchung ändern.
Änderungen können nur vor Ort, per E-Mail oder telefonisch vornehmen.
(1) Stornierung – Sie können Ihre Buchung kostenlos unter der Voraussetzung stornieren, worüber Sie ILRC mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn informieren müssen.
(2) Verspätete Stornierung wenn Sie die Buchung innerhalb einer Frist von weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn gegenüber ILRC stornieren, kann Ihnen eine Stornogebühr bis zur Höhe von € 50,- berechnet werden. Die Stornogebühr ist nicht höher als der vereinbarte Mietpreis.
Falls Sie den Mietpreis im Voraus bezahlt haben, wird Ihnen der im Voraus gezahlte Betrag abzüglich der genannten Stornogebühr erstattet. Falls Sie keine Vorauszahlung geleistet haben, wird die Stornogebühr über das Zahlungsmittel belastet, das Sie ILRC bei Buchung mitgeteilt haben. Haben Sie keine Vorauszahlung geleistet und liegen ILRC keine Details Ihres Zahlungsmittels vor, bleiben Sie gleichwohl für die Zahlung der Stornogebühr verantwortlich.
Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass ILRC kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Stornogebühr entstanden ist.
(3) No Show Gebühr Wenn Sie Ihre Buchung nicht stornieren und es versäumen, das Fahrzeug zum vereinbarten Mietbeginn abzuholen, kann Ihnen eine Gebühr wegen Nichterscheinens (No Show) bis zur Höhe von € 95,- berechnet werden. Die No Show Gebühr ist nicht höher als der vereinbarte Mietpreis. Falls Sie den Mietpreis im Voraus bezahlt haben, wird Ihnen der im Voraus gezahlte Betrag abzüglich der genannten No Show Gebühr erstattet. Falls Sie keine Vorauszahlung geleistet haben, wird die No Show Gebühr über das Zahlungsmittel belastet, das Sie uns bei Buchung mitgeteilt haben. Haben Sie keine Vorauszahlung geleistet und liegen ILRC keine Details Ihres Zahlungsmittels vor, bleiben Sie gleichwohl für die Zahlung der No Show Gebühr verantwortlich. Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass ILRC kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die No Show Gebühr entstanden ist.
(4) Erfolglose Zustellung
Nehmen Sie das Fahrzeug bei gebuchter Zustellung nicht entgegen oder kann dieses aufgrund von Ziffer 2 a) oder 2 b) nicht entgegennehmen, wird Ihnen eine Aufwandsentschädigung für die abgebrochene Zustellung (= Leerfahrt) bis zur Höhe von € 50,00 gemäß Anlage 2 und zusätzlich ein Miettag gemäß vereinbarter Kondition berechnet. Eine Zustellung gilt als erfolglos, wenn Sie das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zustellungstermin entgegennehmen und gemäß einer eingeräumten Kulanzzeit von 15 Minuten keine Abnahme des Fahrzeugs durch Sie erfolgt. Die Abnahme des Fahrzeugs muss gemäß dieser Bedingungen erfolgen. Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass ILRC kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haben Sie bei Buchung den Mietpreis online bezahlt oder Ihre Kreditkartendaten mitgeteilt, wird Ihnen die Vermietstation ein Fahrzeug der gebuchten Fahrzeugkategorie zum vereinbarten Anmietzeitpunkt zur Verfügung stellen.
Haben Sie bei Buchung des Fahrzeuges weder den Mietpreis online bezahlt noch uns Ihre Kreditkartendaten oder personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift, Führerscheinnummer, Zug oder Flugnummer) mitgeteilt, kann die Anmietstation nicht garantieren, dass später als 2 Stunden nach dem gebuchten Anmietzeitpunkt ein Fahrzeug zur Verfügung steht.
Für Zustellungen gilt, dass ein Mitarbeiter max. 15min auf Ihr Eintreffen wartet. Nach Ablauf der Zeit wird zusätzlich die Entschädigung gemäß Zif. 13 b) (4) berechnet, wenn die Zustellung aufgrund Ihres Verschuldens nicht erfolgen kann. Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass ILRC kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Falls Sie Ihre Reservierung stornieren oder das Fahrzeug zum vereinbarten Anmietzeitpunkt nicht abholen oder das zugestellte Fahrzeug nicht entgegennehmen (können), haften Sie dafür nicht, falls ein Ereignis der höheren Gewalt der Grund dafür ist.
Ein Ereignis höherer Gewalt liegt dann vor, wenn das Ereignis außerhalb Ihrer Kontrolle liegt, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht hätte vorhergesehen werden können und dessen Auswirkungen auch durch entsprechende Maßnahmen nicht vermieden werden können. Ein solches Ereignis entbindet Sie von der Pflicht zur Anmietung des Fahrzeuges. Wenn Sie sich auf höhere Gewalt berufen, müssen Sie die Voraussetzung dafür darlegen und beweisen.
Bitte beachten Sie, dass Streiks, Verspätungen oder Stornierungen des von ihnen gewählten Transportmittels (Zug, Flugzeug o.ä.) nicht als höhere Gewalt gelten und Sie nicht von der Verpflichtung zur Zahlung von Stornierungskosten oder einer No Show Gebühr entbinden.
17) Mietvertragsverlängerungen
Für jede Verlängerung des in Ihrem Mietvertrag vereinbarten Mietzeitraums von weniger als 24 Stunden kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice telefonisch unter 06371 – 6177899.
Bei jeder Verlängerung von mehr als 24 Stunden sind Sie verpflichtet:
ein Zahlungsmittel für den Verlängerungszeitraum vorzulegen. Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, finden die Bestimmungen der vorstehenden Ziffer zur Rückgabe des Fahrzeugs Anwendung.
18) Kraftstoffrichtlinie
Bitte beachten Sie, dass die für das Betanken des Fahrzeugs geltenden Vorschriften vom Anmietland und der Art des Fahrzeugs, das Sie gewählt haben, abhängig sind. Bitte überprüfen Sie die Vorschriften sorgfältig, die für jede Ihrer Anmietungen Anwendung finden. Bitte fragen Sie den ILRC Mitarbeiter nach den Details der verfügbaren Optionen.
Alle Fahrzeuge werden mit einem vollen Tank an Sie übergeben.
BETANKUNGSREGELUNG VOLL / VOLL
(1) Wir vermieten Ihnen ein Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank
(2) Sie geben das Fahrzeug mit vollem Tank zurück
(3) Sie zahlen weder für den Betankungsservice noch für Kraftstoff unter folgenden Bedingungen:
Der jeweils gültige Preis pro Liter einschließlich Betankungspauschale ist in der ILRC Station erhältlich. Dem Mieter wird der Nachweis gestattet, dass für die Betankung keine oder niedrigere Kosten angefallen sind.
Bitte fragen Sie die Mitarbeiter in der ILRC Station nach zusätzlichen Informationen zum durchschnittlichen Verbrauch des von Ihnen angemieteten Fahrzeugmodells.
z.B. Wird das Fahrzeug mit einem Tankstand in Höhe von 5/8 zurückgegeben, werden 2/8 vom Tank berechnet.
Über den Kraftstoffpreis pro Liter einschließlich Betankungspauschale kann Ihnen der Mitarbeiter in unserer Station bei Rückgabe Auskunft geben.
19) Regelungen zur Kautionszahlung
Bei Abholung des Fahrzeugs ist eine Kaution zu zahlen. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt eine Autorisierung über den entsprechenden Betrag. Falls Sie Ihre Miete im Voraus bezahlt haben, ist bei der Anmietung für den Kautionsbetrag dieselbe Kreditkarte wie für die Mietzahlung zu verwenden.
Die Kaution dient als Sicherheit für zusätzliche Mietkosten.
Wenn Sie für Ihre Miete eine Vorauszahlung geleistet haben, beträgt der Kautionsbetrag 1000 EUR. Wenn Sie keine Vorauszahlung bei Reservierung geleistet haben, wird der Mietpreis ebenfalls auf Ihrer Kreditkarte geblockt. In diesem Fall beträgt der auf Ihrer Kreditkarte geblockte Betrag den Mietpreis plus 1000 EUR.
Auf jeden Fall finden Sie den konkreten Kautionsbetrag auf Ihrer Bestätigungsemail, die wir Ihnen zusenden, wenn Sie Ihre Reservierung für die Miete vornehmen. Bitte beachten Sie bei vorausbezahlten Reservierungen, dass Zusatzprodukte und Leistungen, die Sie am Counter buchen, bei der Kaution berücksichtigt werden. Die Kaution wird Ihnen nach Beendigung der Miete zurückerstattet, wenn keine zusätzlichen Kosten angefallen sind.
20) Regelungen zur Zahlung mit einer ausländischen Kreditkarte
Sind Sie ein Mieter mit einem Wohnsitz, der gemäß Ihren uns vorliegenden Daten im Ausland liegt und besitzen Sie eine VISA oder MasterCard-Kreditkarte mit einer anderen Basiswährung als Euro, können Sie von der Währungsumrechnung in die Basiswährung der Karte profitieren, wenn Sie Ihre Miete mit dieser Karte bezahlen.
Der ILRC Vertreter, der Ihnen diese Zahlungsmöglichkeit anbietet, wird Ihre Wahl in das System eingeben, sodass der Mietvertrag die gewählte Währungsoption ausweist. In diesem Fall wird ILRC die Währungsumrechnung auf Grundlage des tagesaktuellen Wechselkurses einer in diesem Wechselkurs bereits inkludierten Wechselgebühr von 3,25%, vornehmen.
Ändern Sie Ihre Meinung, können Sie eine entsprechende Erklärung bei der Rückgabe des Fahrzeugs in unserer Station abgeben. Ihre Endabrechnung erhalten Sie dann in Euro.
Falls ILRC aus technischen Gründen nicht in der Lage ist, diese Dienstleistung zur Verfügung zu stellen oder falls eine Währungsumrechnung in die Basiswährung gemäß den Kreditkartenbedingungen ausgeschlossen ist, erfolgt die Umrechnung auf Grundlage der Bedingungen Ihrer Bank.
21) Schutz personenbezogener Daten
Mieten Sie ein Fahrzeug, ist ILRC verpflichtet, die personenbezogenen Daten von Ihnen und den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern zu erheben und zu verarbeiten, um:
ILRC speichert Ihre personenbezogenen Daten so lange dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist, ergänzt durch die in unserer Datenschutzrichtlinie genannten Zwecke.
Empfänger der erhobenen personenbezogenen Daten ist die Insight Living GmbH, sowie die zuständigen Behörden, und Dritte, die einen berechtigten Anspruch gegen den Mieter haben insbesondere bei während der Mietzeit begangenen Verkehrsdelikten und Besitzstörungen. Die Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können sich innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union befinden. Im Fall einer Datenübermittlung an einen Empfänger, der in einem Land ansässig ist, dessen Gesetzgebung in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten kein angemessenes Schutzniveau im Sinne der Datenschutzbestimmungen bietet, wird ILRC entsprechende Garantien im Sinne dieser Bestimmungen vereinbaren.
Sie haben das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung der über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Vergessen, das Recht, sich der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersetzen, das Recht auf Übertragbarkeit und das Recht, das Schicksal Ihrer personenbezogenen Daten nach Ihrem Tod zu regeln. Sie können diese Rechte wie folgt geltend machen:
Insight Living GmbH,
Landstuhler Str. 2, 66877 Ramstein-Miesenbach
info@insight-living.com
Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde zu erheben.
Wir laden Sie ein, uns zu kontaktieren, bevor Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erheben.
22) Fahrzeuge mit einem Ortungssystem und Daten in Navigations- und Mobiltelefonsystemen (GPS)
Einige Fahrzeuge, PKW und LKW, der ILRC sind mit einer Technik ausgestattet, die für ILRC die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht.
Sie willigen ein, dass ILRC GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeben, das Fahrzeug außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebietes (siehe Ziffer 3 der Allgemeinen Vermietbedingungen) sowie in grenznahen Bereichen oder in Hafengebieten nutzen. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte von ILRC. Wir weisen darauf hin, dass ILRC aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.
Die Fahrzeuge der ILRC-Flotte sind weitestgehend serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen ausgerüstet. ILRC verfolgt mit dem Angebot dieser Informationsund Kommunikationssysteme nicht den Zweck, personenbezogene Daten der Mieter und Fahrer zu erheben. Sie sind als Mieter bzw. Fahrer verpflichtet, vor Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit das Informations- und Kommunikationssystem des Fahrzeugs auf Werkseinstellung zurückzusetzen und damit alle gesammelten personenbezogenen Daten aus den Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen zu löschen. In jedem Fahrzeug der ILRC-Flotte befindet sich eine Bedienungsanleitung, die die Anleitung zum Zurücksetzen der Informations- und Kommunikationssysteme auf Werkseinstellung beinhaltet.
23) Haftung des Mieters im Schadensfall
Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeugs oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß Ziffern 2, 3, 5 und 14 dieser Bedingungen haftet der Mieter für die hierdurch entstandenen Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich Restwert, es sei denn, der Mieter hat den Eintritt des Schadens nicht zu vertreten.
Daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und Verwaltungskostenpauschale. Die Haftung des Mieters entfällt, sofern weder er noch der Fahrer den Schaden zu vertreten hat.
Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes vereinbart, stellt ILRC den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung auf Basis der jeweils gültigen Musterbedingungen der AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung) mit nachfolgender Selbstbeteiligung zuzüglich einer Kostenpauschale für Schäden pro Schadenfall am Mietfahrzeug, frei.
Dem Mieter wird der Nachweis gestattet, dass ILRC kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Kostenpauschale entstanden ist. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung oder durch das Ladegut entstanden sind. Die Selbstbeteiligung bei Schäden richtet sich nach der Fahrzeugkategorie.
Die Selbstbeteiligung je Schaden beträgt € 1000,-
Diese Selbstbeteiligungen gelten nur, soweit keine davon abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den vertraglichen Obliegenheiten gemäß Ziffern 2, 3, 5 und 14 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder bei der Nutzung des Fahrzeugs zu verbotenen Zwecken entstehen. Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen oder seine Obliegenheiten gemäß Ziffer 14 verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
Bei Abschluss eines Teilkaskoschutzes haftet der Mieter insbesondere bei Glas- und Haarwildschäden, Brand und Elementarschäden sowie Marderschäden mit der in Ziffer 23 genannten Selbstbeteiligung je Schaden zuzüglich einer Kostenpauschale, soweit keine davon abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Dem Mieter wird ausdrücklich in Bezug auf die Kostenpauschale der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
24) Verjährung
Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von ILRC gegen den Mieter erst fällig, wenn ILRC Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeugs. Im Fall der Akteneinsicht wird ILRC den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht benachrichtigen.
25) Haftung von ILRC
Jegliche Haftung von ILRC wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. ILRC haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
26) Regelung von Streitigkeiten bei einer Miete
Bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und ILRC im Zusammenhang mit Ihrer Anmietung in Deutschland findet das deutsche Recht Anwendung.
So erreichen Sie die Kundenbetreuung von ILRC:
Insight Living Rental Cars
Landstuhler Str. 2
66877 Ramstein-Miesenbach
Telefon: 06371 – 6177899
Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit Ihrer Miete sind an die jeweils im Mietvertrag genannten Anschriften zu senden. Diese Anschriften erkennen die Parteien als verbindlich für den Zugang von Mitteilungen an.
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Die ILRC wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Sofern beide Parteien Kaufleute sind oder die in Anspruch zu nehmende Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Zweibrücken.
Die zwischen Ihnen und ILRC vereinbarten verbindlichen Dokumente gelten in folgender Rangfolge:
(1) der Mietvertrag mit den jeweils vereinbarten Konditionen (das Dokument, das von Ihnen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme bzw. am Anmiettag unterschrieben wurde).
(2) die Buchungsbestätigung per E-Mail (sofern Sie das Fahrzeug online im Voraus gebucht haben).
(3) die ILRC Bestimmungen zum Versicherungsschutz.
(4) die Preisliste für Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2).
(5) diese aktuellen Bedingungen.
27) Anwendbarer Verhaltenskodex für Autovermieter
ILRC fühlt sich dem Verhaltenskodex für Autovermieter verpflichtet, der bei Leaseurope veröffentlicht ist. Näheres erfahren Sie unter der folgenden Internetadresse:
www.leaseurope.org. Die deutsche Version des Verhaltenskodex finden Sie unter www.bav.de
28) Wer ist Eigentümer der von der ILRC vermieteten Fahrzeuge?
Eigentümer ist die Gesellschaft Insight Living GmbH, Landstuhler Str. 2, 66877 Ramstein-Miesenbach, Deutschland, Inhaber Igor Pipo.
ANLAGE 1
BEDINGUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES EMOBG NOTFALLMANAGEMENT – SERVICE
Für die Dauer des mit ILRC geschlossenen Mietvertrags und unter der Voraussetzung, dass keiner den nachfolgend genannten Ausschlussgründe vorliegt, haben Sie ohne Zusatzkosten Anspruch auf die Leistungen unseres Notfallmanagements-Services innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Fall eines Unfalls oder einer Panne, unabhängig davon, ob es sich bei dem Mietfahrzeug um einen PKW oder ein Nutzfahrzeug handelt. Sie können den Notfallmanagement-Service auch im Ausland gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Anspruch nehmen. Im Hinblick auf die Nutzung des Fahrzeuges im Ausland kann dieser Service im Fall eines Unfalls oder einer Panne dort unterschiedlich sein.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
werden kann:
In den nachfolgenden Fällen wird kein kostenloser Notfallmanagement-Service gestellt:
Pannen, die vom Kunden verursacht wurden oder auf die Verwendung von falschem Kraftstoff, Bruch oder Verlust der Schlüssel/Starterkarte des Mietfahrzeugs zurückzuführen sind. Die Notfallservice-Leistungen werden in diesen Fällen mit einer Pauschale in Rechnung gestellt, die in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) angegeben ist.
Die nachfolgend aufgeführten Fälle sind von der kostenlosen Pannenhilfe ausgeschlossen und werden in Rechnung gestellt:
Reparaturkosten, die dem Kunden unabhängig von der Hilfeleistung entstehen, werden nicht erstattet.
ANLAGE 2
Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten
Zusatzleistung | Preis pro Tag | Preis max. | Haftung | Informationen |
Zusätzlicher Fahrer | € 10,90 | € 79,90 |
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Kindersitz | € 12,75 | € 70,00 | € 250,00 |
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Mobiles Navigationsgerät | € 9,00 | € 60,00 | € 250,00 |
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Gebühr für Fahrer unter 23 Jahre | € 10,00 | € 50,00 |
| Verbindlich für alle Fahrer unter 23 Jahren |
Grenzübertrittsgebühr | € 7,50 | € 30,00 |
| Verbindlich bei zulässigen Auslandsfahrten |
Services
Zusatzleistung | Preis |
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| Informationen |
After Hour | € 35,00 |
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| Rückgabe (mit persönlicher Annahme) außerhalb der regulären Öffnungszeiten |
Night Return | € 15,00 |
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| Rückgabe (ohne persönliche Annahme) |
Notfallmanagement-Service im Ausland | € 15,00 |
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Zustellung / Abholung | € 40,00 |
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| Inkl. 5 km, zusätzliche km: € 1,50 |
Betankungsservice | € 15,00 |
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| Zzgl. Kraftstoff |
Kosten
Zusatzleistung | Preis |
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| Informationen |
Bearbeitungspauschale Fahrerermittlung für Bußgelder, Strafen und sonstige Ansprüche | € 30,00 |
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| Für die Ermittlung eines Mieters bei berechtigten Ansprüchen wird die Bearbeitungsgebühr fällig |
Bearbeitungspauschale für Fundsachen | € 20,00 |
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Bearbeitungspauschale Nachberechnung bei Grenzübertrittsgebühr | € 30,00 |
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| Zusätzlich wird pro Miettag die Grenzübertrittsgebühr fällig |
Vertragsstrafe bei Einreise in gesperrte Länder gemäß Ziffer 3a | € 500,00 |
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| Die Einreise in gesperrte Länder ist gemäß Ziffer 3a und 3b verboten |
Kostenpauschale Schadensbearbeitung | € 95,00 |
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Sonderreinigung | Ab € 100,00 |
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| Starke Verschmutzungen / Geruchsbeeinträchtigung |
Verlorender/gestohlener Fahrzeugschlüssel | € 500,00 |
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Stornierungsgebühr <48h | € 50,00 |
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| Je Buchung |
Nicht-Erscheinen | € 95,00 |
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| Je Buchung |
Kostenpauschale für Notfallmanagement | € 70,00 |
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| Bei vom Kunden verursachten Pannen |
Allgemeine Mahngebühren | € 5,00 |
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| Pro Mahnung für in Verzug geratene Forderungen |
Erfolglose Zustellung / Abholung (Leerfahrt) | € 50,00 |
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| Kosten für die vergebliche Zustellung / Abholung zusätzlich Berechnung eines Miettages gemäß vereinbarter Konditionen |
Trennung von Ortungstechnik | € 500,00 |
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| Vorrübergehendes schuldhaftes Abtrennen der Ortungstechnik |
Verlust/fehldende Ortungstechnik bei Rückgabe | € 500,00 |
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| Bei Rückgabe festgestelltes schuldhaftes Fehlen der Ortungstechnik |