Allgemeine Vermietbedingungen der

Insight Living Rental Cars GmbH für Vermietungen

 

Stand: 06/24

 

 

Präambel

 

Vielen Dank, dass Sie ein Fahrzeug von Insight Living Rental Cars mieten!

 

Die Insight Living GmbH (nachfolgend Insight Living Rental Cars oder ILRC genannt) ist eine deutsche Gesellschaft mit Sitz Landstuhler Str. 2, 66877 Ramstein-Miesenbach, eingetragen beim Amtsgericht Zweibrücken, HR-Nr.: 32693

 

Wir freuen uns, Ihnen gemäß den vorliegenden Allgemeinen Vermietbedingungen (nachfolgend Bedingungen genannt) bei Abschluss eines Mietvertrags folgende Leistungen zu erbringen:

 

  • die Vermietung eines Fahrzeugs – sei es PKW, Transporter oder LKW – an Sie gemäß nachstehender Definition in Abschnitt 1 für den im Mietvertrag genannten Zeitraum inklusive Zubehör, das ebenfalls im Mietvertrag aufgeführt ist.
  • bestimmte Mobilitätsserviceleistungen, die wir Ihnen für alle Fahrzeugmieten zur Verfügung stellen, und weitere zusätzliche Leistungen gegen Aufpreis.

 

Die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und ILRC maßgeblichen Dokumente sind:

 

  • der Mietvertrag mit den jeweils vereinbarten Konditionen (das Dokument, das von Ihnen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme bzw. am Anmiettag unterschrieben wurde).
  • die Buchungsbestätigung per E-Mail (sofern Sie das Fahrzeug online oder offline im Voraus gebucht haben).
  • die ILRC Bestimmungen zum Versicherungsschutz
  • die Preisübersicht über Zusatzleistungen
  • diese aktuellen Bedingungen.

 

Im Fall eines Widerspruchs zwischen den vorstehend aufgeführten Dokumenten gelten die Dokumente in der angegebenen Reihenfolge, d. h., Dokument 1 gilt vor Dokument 2 etc.

 

1) Auf wen finden die Bedingungen Anwendung?

Die Bedingungen gelten für Sie als Mieter, der für die Fahrzeugmiete und alle damit verbundenen Kosten zahlungspflichtig ist. Ferner für Sie als Fahrer und für jeden zusätzlichen Fahrer, der ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen und daher berechtigt ist, das Fahrzeug zu fahren.

Der im Mietvertrag eingetragene Mieter haftet für die Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Miete und sonstiger Kosten.

 

2) Wer darf anmieten und wer darf das Fahrzeug führen?

 

  1. a) Wer darf anmieten?

 

Jede juristische Person und jede natürliche Person, die

(1) rechtsfähig und geschäftsfähig ist, um einen Vertrag mit ILRC abzuschließen und die bereit ist, die Verpflichtung für das Fahrzeug für den Mietzeitraum zu übernehmen; und

(2) über die Zahlungsmittel verfügt, die von ILRC akzeptiert werden

 

 

 

 

ILRC akzeptiert ausschließlich folgende Zahlungsmittel:

 

  • Kreditkarten

 

  • PayPal

 

ILRC akzeptiert KEINE der folgenden Zahlungsmittel:

 

  • Barzahlung
  • Girocard
  • Schecks

 

(3) und gültige Dokumente vorlegt, die in der nachfolgend aufgeführt sind:

 

  • Personalausweiß, Reisepass oder vergleichbar

 

  • In Deutschland gültiger Führerschein in lateinischer Schrift (europäisch oder internationaler Führerschein oder beglaubigte Übersetzung)

 

  • Nachweis der aktuellen Anschrift, kein Postfach

 

 

ILRC ist im Rahmen eigener Dispositionsfreiheit berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrags abzulehnen.

 

 

  1. b) Wer darf das Fahrzeug führen? (Berechtigte Fahrer)

 

Ein berechtigter Fahrer eines Fahrzeugs ist jede natürliche Person, die

(1) ausdrücklich mit vollständigen Daten im Mietvertrag eingetragen ist; dies sind grundsätzlich der Mieter und gegebenenfalls eingetragene Zusatzfahrer.

(2) einen gültigen Führerschein und ein gültiges Ausweis-dokument gemäß 2 a) vorlegt.

(3) je nach Fahrzeugkategorie folgendes Mindestalter und Besitzzeitraum eines gültigen Führerscheins aufweist (beim Besitzzeitraum des Führerscheins wird auch der Führerschein (BF17) im begleiteten Fahren mitberücksichtigt):

 

Bugetklasse und Kleinwagen: Mindestalter 18 Jahre, gültiger Führerschein mindestens seit 1 Jahr

Alle weiteren Klassen: 21 Jahre, gültiger Führerschein mindestens seit 3 Jahren

 

Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen von ILRC Namen und Anschriften aller Fahrer mitzuteilen, soweit diese nicht im Mietvertrag genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Wird das Fahrzeug von anderen Personen (Zusatzfahrern) geführt, werden für jeden Zusatzfahrer gesonderte Kosten berechnet.

 

  1. c) Wer darf das Fahrzeug nicht führen?

Eine Person, die nicht im Mietvertrag als berechtigter Fahrer eingetragen ist, darf das Fahrzeug nicht führen. Ferner ebenfalls solche Personen nicht, die ein gemäß Ziffer 2 a) bzw. 2 b) aufgeführtes Ausweisdokument nicht vorlegen können.

Gestatten Sie einem nicht berechtigten Fahrer, das Fahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Bedingungen dar, sodass Sie gegenüber ILRC für die daraus entstehenden Schäden haften, die durch Sie und/oder einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden.

Der nicht berechtigte Fahrer hat keinen Versicherungsschutz oder Schutz durch Zusatzleistungen, die durch ILRC angeboten werden. Deckungsschutz besteht dann ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung (unabdingbarer Versicherungsschutz).

 

3) Wo darf das Fahrzeug gefahren werden? (Vertragsgebiet)

 

Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht außerhalb des Vertragsgebietes fahren. Das Vertragsgebiet umfasst folgender Länder, die je nach Fahrzeugkategorie befahren werden dürfen:

 

  1. a) für Fahrzeugkategorie Budgetklasse: Deutschland
  2. b) für Fahrzeugekategoie Kleinwagen, Mittelklasse, gehobene Mittelklasse, Oberklasse:

Deutschland, Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Belgien, Niederlange, Liechtenstein, Luxembourg,

 

Fährt der Mieter mit einem Mietfahrzeug von ILRC in ein nicht aufgeführtes Land (Ziffer 3a und b), ist eine Vertragsstrafe nach der Preistabelle gemäß Anlage 2 fällig.

 

Bei Fahrten ins Ausland innerhalb des oben genannten und gestatteten Vertragsgebietes erhebt ILRC ein gesondertes Entgelt („Grenzübertrittsgebühr / Cross Border Fee (CBF)“, siehe Preisübersicht in Anlage 2). Bei zulässigen Auslandsfahrten ist der Mieter und der Fahrer verpflichtet, ILRC über die geplante Auslandsfahrt bei der Buchung und spätestens vor Grenzübertritt zu informieren. Wenn der Mieter nicht über die geplante Auslandsfahrt in ein gestattetes Vertragsgebiet informiert, wird die Grenzübertrittsgebühr („Cross-Border-Fee“) und zusätzlich eine Bearbeitungspauschale nach der Preistabelle gemäß Anlage 2 nachträglich fällig. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweilige Bearbeitungspauschale.

 

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice telefonisch unter 06371 – 6177899 in Verbindung.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, die Gesetze, die Verkehrsvorschriften und etwaige Mautpflichten des Landes zu beachten, in dem Sie das Fahrzeug führen. Sie als Mieter und Fahrer haften für alle Ansprüche, die sich während des Mietzeitraums aus der Halterhaftung ergeben.

 

4) Haftung für Gegenstände, die mit dem Mietfahrzeug transportiert werden

 

ILRC haftet nicht für das mit transportierten Gegenständen verbundene Risiko. Ebenso wenig haftet ILRC für einen Verlust im Zusammenhang mit einer Geschäftsmöglichkeit oder für eine Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit der Vermietung.

 

5) Was sind die Verpflichtungen des Mieters und des Fahrers in Bezug auf das Fahrzeug?

 

Mieten Sie ein Fahrzeug von ILRC an, obliegen Ihnen und den Fahrern die folgenden Pflichten:

 

  1. a) Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel sowie das Zubehör zum Ende der Mietzeit zum vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. ILRC gewährt eine Toleranz von 29 Minuten am Ende des Mietzeitraums. Für Abholungen besteht eine Toleranz-Zeit von 15 Minuten (siehe Ziffer 11 d)). Fahrzeug, Schlüssel und Zubehör sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem ILRC diese bei Anmietung zur Verfügung gestellt hat. Falls Sie das Fahrzeug nicht wie oben genannt zurückgeben, wird ILRC gemäß den in diesen Vermietbedingungen genannten Verfahren handeln (insbesondere gemäß Ziffer 11, „Welche Regeln gelten bei Rückgabe des Fahrzeugs?“).

 

  1. b) Falls Sie beabsichtigen, das Fahrzeug außerhalb von Deutschland zu fahren, sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug über die ordnungsgemäße Ausrüstung gemäß den geltenden Gesetzen des Landes verfügt, in dem Sie fahren oder das Sie durchqueren.
  2. c) Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, das Fahrzeug in angemessener Weise unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu führen und sicherzustellen, dass sie mit allen relevanten vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften vertraut sind. Sie haften für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Mautkosten, Abgaben, Bußgelder und Strafen, sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen für die die ILRC in Anspruch genommen wird, soweit Sie diese zu vertreten haben. Für jede Anfrage einer Verfolgungsbehörde oder von sonstigen Dritten zur Ermittlung der Mieterdaten wird eine Aufwandspauschale gemäß Preisübersicht in Anlage 2 fällig.
  3. d) Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Gepäck oder Gegenstände, die im Fahrzeug transportiert werden, so gesichert sind, dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt. Die geltenden Vorschriften zur Ladungssicherung sind zu beachten.
  4. e) Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug mit verkehrsüblicher Sorgfalt behandelt wird. Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen und durch die Diebstahlsicherung geschützt ist, wenn das Fahrzeug geparkt wird oder unbeaufsichtigt ist.
  5. f) Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht führen, wenn ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol, Cannabis, Drogen oder bei Krankheit.

 

  1. g) Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen strikt untersagt. Wir sind berechtigt, in jedem Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch Sie oder von Ihnen beförderter Dritter eine Schadensersatzpauschale geltend zu machen. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
  2. h) Wir übergeben unsere Fahrzeuge an den Mieter fahrbereit, geprüft und mit allen erforderlichen Betriebsstoffen. Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet, während der Miete das Fahrzeug mit den für das Fahrzeug geeigneten Betriebsstoffen (Kraftstoff, Öl, Wischwasser, Kühlwasser etc.) im Bedarfsfall zu befüllen. Wird der falsche Kraftstoff getankt, haften Sie auf Basis der Regelungen gemäß Ziffer 12 (Schäden am Fahrzeug) für die Kosten, die durch das Abschleppen des Fahrzeugs und/oder die Reparatur des Schadens entstehen. Dies gilt nicht, wenn Sie beweisen können, dass die Falschbetankung einem Dritten zuzurechnen ist.

 

  1. i) Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht für die nachstehenden Zwecke verwenden oder eine solche Verwendung erlauben.

 

(1) Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet, belastet, verpfändet, verkauft oder in sonstiger Weise anderweitig belastet werden, und zwar nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch Fahrzeugteile, Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugdokumente, Ausrüstung, Werkzeuge und/oder Zubehör.

(2) Zur Beförderung von Personen zur Miete oder gegen Bezahlung (z. B. für Carsharing und gewerbliche Personenbeförderung), es sei denn, dies ist ausdrücklich mit ILRC vereinbart und Sie haben die entsprechende Erlaubnis.

(3) Beförderung von mehr Personen als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.

(4) Beförderung von entflammbaren und/oder gefährlichen Gütern, toxischen, gefährlichen und/oder radioaktiven Produkten oder von solchen Produkten, die die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verletzen (außer es handelt sich um Produkte des täglichen Lebens, z. B. Deo/Haarspray, die nicht die geltenden Gesetze verletzen und in Übereinstimmung mit einer normalen Nutzung des Mietfahrzeugs stehen).

(5) Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von Gütern mit einem Gewicht, einer Menge und/oder einem Volumen, die höher sind als in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.

(6) Nutzung des Fahrzeugs für Rennen, auch soweit die Rennstrecke für die Allgemeinheit für Test und Übungsfahrten freigegeben ist (so genannte Touristenfahrten). Dies gilt auch für Fahrten außerhalb befestigter Straßen, für Zuverlässigkeitstests, Geschwindigkeitstests oder für die Teilnahme an Rallyes, Wettrennen, Fahrsicherheitstrainings oder Testläufen, unabhängig davon, wo diese stattfinden und ob diese offiziell sind oder nicht.

 

(7) Nutzung des Fahrzeugs für den Transport von lebenden Tieren (mit Ausnahme von Haustieren und/oder im Haus gehaltenen Tieren in dafür geeigneten Transportboxen). Erforderliche Sonderreinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

(8) Nutzung des Fahrzeugs für Fahrschulzwecke und begleitetes Fahren.

(9) Nutzung des Fahrzeugs zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs oder eines Anhängers (es sei denn, das Mietfahrzeug ist mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet und das in den Fahrzeugdokumenten eingetragene Gesamtgewicht wird eingehalten).

(10) Nutzung des Fahrzeugs auf Schotterstraßen oder auf Straßen, deren Oberfläche, Größe oder Zustand ein Risiko für das Fahrzeug darstellt, wie zum Beispiel Strand, unpassierbare Straßen, Waldwege und Berge, oder Straßen, die nicht genehmigt und nicht asphaltiert sind.

(11) zur Begehung einer Vorsatztat.

(12) zum Transport des Fahrzeugs an Bord eines Flugzeugs.

 

(13) Nutzung des Fahrzeugs innerhalb der nicht für den Verkehr zugelassenen Bereiche von Häfen, Flughäfen und/ oder Flugplätzen und/oder in Bereichen, die den genannten Bereichen entsprechen oder die keinen Zugang zum öffentlichen Verkehr gestatten. Dies gilt auch für das Gelände einer Raffinerie oder Ölgesellschaft einschließlich der dazugehörenden Anlagen, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich durch ILRC genehmigt. Falls ILRC Ihnen eine Genehmigung erteilt, wird ILRC Sie über den Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung informieren, die in diesem Fall Anwendung findet und abhängig von den Umständen unterschiedlich sein kann.

(14) zur Begehung von Zoll und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind.

(15) für sonstige Nutzung, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht.

 

Während der Anmietung sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Der Mieter und der Fahrer haben insbesondere die üblichen Fahrzeugüberprüfungen, z. B. Öl-, Wasserstand, Reifendruck und AdBlue durchzuführen.

 

Sofern das von Ihnen gemietete Fahrzeuge über Assistenz-Systeme verfügt, obliegt es Ihrer Verantwortung, vor Nutzung die entsprechenden Passagen in der Bedienungsanleitung zu lesen, um sich mit der Bedienung und den Beschränkungen und Begrenzungen dieser Assistenz-Systeme vertraut zu machen. Sie müssen jederzeit aufmerksam sein und das Fahrzeug kontrollieren können.

 

Bitte beachten Sie, dass die je nach ‚Tankinhalt im Display angezeigte Kilometerreichweite abhängig von Ihrem Fahrstil, der Ladung und der Nutzung von Heizung/Klima abweichen kann.

 

Fahrzeuganzeigen und Bedienungsanleitungen sind grundsätzlich in der Sprache des Zulassungslandes angegeben. Für weitere Fragen zur Fahrzeugbedienung kontaktieren Sie bitte ILRC Mitarbeiter oder konsultieren im Internet die Bedienungsanleitung, die dort in unterschiedlichen Sprachen verfügbar ist. Sollte eine Bedienungsanleitung online nicht verfügbar sein, finden Sie die Bedienungsanleitung in mehreren Sprachen in der Papierversion, die im Fahrzeug vorhanden ist.

 

Sie haften gegenüber ILRC für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Verpflichtungen ergeben. Bitte beachten Sie, dass das Versäumnis einen möglichen Schadensersatzanspruch Ihrerseits beeinflussen kann.

 

Darüber hinaus haften Sie auch für das von Ihnen gemietete Zubehör (z.B. Kindersitz, Navigationsgerät) und Fahrzeugausstattung (z.B. Warnweste, Warndreieck, Bedienungsanleitung, falls diese nicht bei Fahrzeugrückgabe mit zurückgegeben werden bzw. im Fahrzeug vorhanden sind, soweit dies von Ihnen zu vertreten ist. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als der jeweils geltend gemachte Schaden.

 

 




 

 

6) Welche Mobilitätsleistungen sind im Mietpreis enthalten?

 

Die Grundmiete beinhaltet die folgenden Mobilitätsleistungen:

 

 

  • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

 

  • Vollkaskoschutz (VK) mit einer Selbstbeteiligung abhängig vom vereinbarten Produkt oder gemäß individueller Vereinbarung.

 

  • Inkludierte Freikilometer, je nach Wahl des Produktes

 

  • Technische Unterstützung für das Fahrzeug bei nicht vom Mieter oder Fahrer verursachter Beeinträchtigung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs (Notfallmanagement-Service) in Deutschland.

 

 

7) Welche Mobilitätsleistungen sind nicht im Mietpreis enthalten?

 

Sie können zusätzliche Leistungen und Produkte gegen Aufpreis buchen, diese sind in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) aufgeführt.

 

 

8) Was ist im Mietpreis enthalten?

 

Die Informationen, die Sie ILRC zum Zeitpunkt der Buchung übermitteln (z. B. Dauer und Tag der Anmietung, Ihr Alter oder das Alter eines Zusatzfahrers), haben Einfluss auf den Preis, den Sie bezahlen. Jede Änderung solcher Informationen kann bedeuten, dass sich auch der Preis ändert. Der Preis für die Miete ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Buchung oder zum Zeitpunkt einer anschließenden Änderung der Buchung gültig ist.

 

Der von Ihnen zu zahlende Preis beinhaltet folgende Kosten für:

 

  1. a) die Mietkosten für das Fahrzeug für die vereinbarte Mietdauer (diese beinhalten die vorstehend genannten Mobilitätsleistungen).
  2. b) Zusatzkosten für Zusatzkilometer, soweit Sie bei Buchung
  3. c) genau angeben können, welche Zusatzkilometer anfallen.

 

  1. d) den Mietzeitraum, der in Abhängigkeit vom vereinbarten Tarif berechnet wird; dieser ist nicht teilbar und wird ab dem Zeitpunkt der Fahrzeuganmietung berechnet.
  2. e) weitere gegen Aufpreis von Ihnen gewählte Mobilitätsleistungen oder weiteres von Ihnen gewähltes Zubehör.
  3. f) Umsatzsteuer, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist.
  4. g) Zusatzkosten, die mit der Person des Mieters bzw. des Fahrers verbunden sind.

 

Mit Abschluss des Fahrzeugmietvertrags ermächtigen Sie ILRC ausdrücklich, über Ihr Zahlungsmittel alle Kosten im Zusammenhang mit der Miete einzuziehen. Ihre ausdrückliche Genehmigung hierzu erteilen Sie in unserer Station, wenn Sie unserem Vertreter Ihr Zahlungsmittel vor Abholung des Fahrzeugs übergeben.

 

 

9) Welche anderen Gebühren/Kosten fallen eventuell an?

 

  1. a) Kaution. Zusätzlich zum Mietpreis (den Sie bei Buchung im Voraus bezahlt haben oder den Sie zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung oder -rückgabe bezahlen) fordert ILRC Sie auf, eine Sicherheit für mögliche zusätzliche Kosten, die während Ihrer Nutzung des Fahrzeuges in der Mietzeit entstehen können.

 

Diese Sicherheit wird als finanzielle Sicherheit gewährt, bei Zahlung mit einer Kreditkarte in Form einer Vorabgenehmigung (Autorisierung) durch Ihre Bank. Haben Sie Ihr Fahrzeug nicht vor Ort gebucht (Internet oder telefonisch), wird der Kautionsbetrag in der Bestätigungsmail genannt, die Sie im Anschluss an Ihre Buchung erhalten. Auf jeden Fall werden Sie an die Kautionszahlung in der Abholstation erinnert. Sollten Sie zusätzliche Informationen zur Kaution benötigen, beachten Sie bitte die Ziffer 19 (Regelungen zur Kautionszahlung).

 

  1. b) ILRC kann Ihnen Kosten in Rechnung stellen, die während des Mietzeitraums und/oder aufgrund Ihrer Nutzung des Fahrzeugs entstanden sind. Die Höhe (einschließlich der Umsatzsteuer) dieser Kosten ist in der Preisübersicht für Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) aufgeführt. Diese Übersicht ist Ihrer Bestätigungsmail beigefügt oder steht in unseren Stationen und/oder auf unserer Website zur Verfügung.

 

Zu den oben genannten Kosten und Gebühren zählen insbesondere:

 

  1. c) Bearbeitungspauschalen für die Ermittlung von Fahrerdaten für das Handling von Bußgeldern, Mautgebühren oder anderen Kosten, die aus der Miete entstanden sind, für die die ILRC als Halter in Anspruch genommen wird. Ihnen wird ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale beträgt. Bitte beachten Sie, dass solche Bearbeitungspauschalen zusätzlich zum Bußgeld oder der Maut zu zahlen sind und dass Sie für die Zahlung solcher Bußgelder oder Mautgebühren haften. Für die Zahlung des Anhängersammelzuschlages ist ausschließlich der Mieter des LKW bzw. der Halter des Anhängers verantwortlich.
  2. d) Reinigungskosten für ein Fahrzeug, das in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten Zustand oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet. Ihnen wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

 

  1. e) Kosten für verlorene oder gestohlene Fahrzeugschlüssel, soweit der Verlust von Ihnen zu vertreten ist.
  2. f) Kosten für die Nichtrückgabe von im Fahrzeug mitgeliefertem Zubehör und Dokumenten (wie Warndreieck, fluoreszierende Sicherheitswesten, Betriebsanleitungen usw.) und/oder das von Ihnen gewählte Zubehör (z.B. Autositz, Navigationsgerät, Ladekabel für eine Haushaltssteckdose usw.)
  3. g) Kostenpauschale für die Bearbeitung je Schadensfall.
  4. h) Kosten für die Bearbeitung von Fundsachen.
  5. i) Kraftstoff, der während der Mietzeit verbraucht wurde, einschließlich einer Servicegebühr für die Betankung.
  6. j) Für PKW-Mieten: ein Klimaschutzbetrag pro Anmiettag, deren Höhe von der gemieteten Fahrzeugkategorie abhängt.
  7. k) Die nachfolgenden zusätzlichen besonderen Gebühren und Kosten: Zusatzkosten für eine Anmietung in einer Flughafen- oder Bahnhofsstation oder in einem Kreuzfahrtterminal, Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs zu unserer Station (mit Ausnahme der Station, in der Sie Ihr Fahrzeug abgeholt haben), die Verlängerung Ihrer Miete und Zusatzkilometer, die über die vereinbarten Freikilometer hinausgehen.

 

Zur Durchführung des Fahrzeugmietvertrags ist erforderlich, dass ILRC über Ihr Zahlungsmittel alle gesetzlich und/ oder vertraglich geschuldeten Kosten im Zusammenhang mit der Miete einziehen kann. Ihre ausdrückliche Genehmigung hierzu erteilen Sie in unserer Station, wenn Sie unserem Vertreter Ihr Zahlungsmittel vor Abholung des Fahrzeugs übergeben. Insbesondere berechtigen Sie uns, vertraglich geschuldete Bearbeitungskosten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren sowie Verwarn- und Bußgelder, die ILRC gezahlt hat, über Ihre Kreditkarte einzuziehen, sofern Sie die zugrundeliegenden Verkehrsverstöße schuldhaft begangen haben.

 

 

10) Worauf muss der Mieter oder der Fahrer bei der Fahrzeugabholung achten?

 

Stellen Sie einen Mangel oder Schaden fest, der nicht im Mietvertrag dokumentiert ist, sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass dieser auf dem Mietvertrag vermerkt wird. Dies gilt auch bei einem Mangel oder Schaden am gebuchten Zubehör. Diese Änderung ist von Ihnen und dem ILRC Vertreter zu unterschreiben.

Alternativ hierzu kann der Mangel oder Schaden auch direkt per Telefon oder E-Mail nachgemeldet werden. Schicken Sie dafür bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Vorschaden“ an info@insight-living.com oder rufen Sie die Servicenummer 06371 – 6177899 an.

 

 

11) Welche Regeln gelten bei Rückgabe des Fahrzeugs?

 

Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug bei unserer Station oder am vereinbarten Abholort spätestens an dem Tag und zu der Uhrzeit zurückzugeben, die im Mietvertrag vereinbart wurden.

 

 

  1. a) Rückgabe des Fahrzeugs während der Öffnungszeiten der ILRC Station

 

Sie können das Fahrzeug an unserer Station während den Öffnungszeiten abgeben.

Die Miete endet, wenn Sie das Fahrzeug in unserer ILRC Station zurückgeben und die Fahrzeugschlüssel und sonstiges Zubehör einem ILRC Vertreter aushändigen.

Bei Rückgabe des Fahrzeugs zu einem früheren Zeitpunkt als im Mietvertrag vereinbart, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Mietkosten. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass uns durch die vorzeitige Rückgabe kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als der einbehaltene Teil der Mietkosten.

 

Bei Rückgabe des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug gemeinsam mit einem ILRC Vertreter zu besichtigen und ein Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug zu unterschreiben.

Sie erhalten von ILRC auf Verlangen ein Rücknahmedokument über die Rückgabe des Fahrzeugs an die ILRC.

ILRC haftet nicht für Gegenstände oder Unterlagen, die Sie eventuell im Fahrzeug vergessen haben, es sei denn, es steht nachweislich fest, dass diese im Verantwortungsbereich von ILRC abhandengekommen sind.

 

 

  1. b) Rückgabeservice außerhalb der Öffnungszeiten

 

ILRC empfiehlt, das Fahrzeug während der Öffnungszeiten der Station zurückzugeben. Auf Kundenwunsch und nach Absprache bietet ILRC einen zusätzlichen, gebührenpflichtigen Service außerhalb der Öffnungszeiten an.

 

  1. d) Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs

 

Falls das Fahrzeug nicht an dem im Mietvertrag vereinbarten Tag zurückgegeben wird oder Sie zum Zeitpunkt der vereinbarten Abholung nicht anzutreffen sind und falls auch nicht unverzüglich eine Meldung Ihrerseits zum Grund der verspäteten Rückgabe vorliegt, muss ILRC davon ausgehen, dass Sie das Fahrzeug widerrechtlich nutzen. ILRC ist dann berechtigt, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten.

 

In einem solchen Fall ist ILRC berechtigt, Ihnen für jeden weiteren Tag der unberechtigten Nutzung ein Nutzungsentgelt auf Basis des anwendbaren Tarifs und bei erfolgloser Abholung (= Leerfahrt) gemäß Anlage 2 eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von € 50,00 zu berechnen, es sei denn, Sie können beweisen, dass Sie ohne Verschulden Ihrerseits nicht länger über das Fahrzeug verfügen oder dass das Versäumnis, das Fahrzeug zurückzugeben, aufgrund von Umständen eingetreten ist, die nicht auf Ihrem Verschulden beruhen. ILRC kann Ihnen gegenüber den gesamten Schaden, der ILRC durch Ihr Verschulden entstanden ist, geltend machen, insbesondere Bußgelder, Strafen, Mautgebühren, Ansprüche Dritter oder Maßnahmen, die aufgrund von Forderungen durch Behörden zum Zweck der Identifizierung des Schädigers oder zum Zweck der Klärung sonstiger Umstände in Bezug auf ein Vergehen oder eine strafbare Handlung entstehen.

ILRC ist darüber hinaus berechtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen. In einem solchen Fall gelten der vereinbarte Versicherungsschutz und die sonstigen vertraglichen Leistungen nicht.

 

12) Schäden am Fahrzeug

Weicht der Fahrzeugzustand bei Rückgabe vom Zustand bei Anmietung ab, gelten bei von Ihnen bzw. dem Fahrer schuldhaft verursachten Schäden folgende Regelungen.

 

  1. a) In Ihrer Anwesenheit bei Rückgabe festgestellte Schäden

 

Werden bei Rückgabe des Fahrzeugs in Ihrer Anwesenheit Schäden festgestellt und bestätigen Sie diese durch Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls, kommt je nach Schadenumfang eine der folgenden Regelungen zum Tragen:

 

(1) bei Schäden gemäß Preisliste für Direkte Schadenregulierung: Der Schaden wird, soweit in der Preisliste aufgeführt und nicht andere Gründe dagegensprechen (z.B. grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Fahrzeugtausch während der Mietdauer, besondere Abrechnungsmodalitäten etc.), auf Basis der Preisliste für Direkte Schadenregulierung abgerechnet, wenn Sie diesen direkt vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeugs bezahlen. Sollte aufgrund Ihrer Angaben fälschlicherweise die Direkte Schadenregulierung in Anspruch genommen worden sein, (z.B. Unfälle mit Drittbeteiligungen, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz etc.) behält ILRC sich vor, darüberhinausgehenden Schadensersatz nachträglich geltend zu machen.

 

Fordern Sie nachträglich einen Nachweis über den Schaden an, stellen wir Ihnen eine Kostenpauschale in Rechnung.

Sollten Sie den Schaden nicht direkt vor Ort bezahlen, wird dieser auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles berechnet.

Soweit wir nach den vorstehenden Absätzen eine Kostenpauschale in Rechnung stellen, wird Ihnen der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweilige Kostenpauschale.

 

(2) bei allen sonstigen Schäden: Schäden, die nicht in der vorstehend genannten Preisliste für Direkte Schadenregulierung aufgeführt sind, werden auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles berechnet. Auch für diese Kostenpauschale wird Ihnen der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweilige Kostenpauschale.

Unterschreiben Sie das Rückgabeprotokoll nicht, gilt das in Ziffer 12 b) beschriebene Verfahren.

 

  1. b) In Ihrer Abwesenheit bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten festgestellte Schäden

 

Werden nach Rückgabe des Fahrzeugs in Ihrer Abwesenheit durch einen ILRC Vertreter Schäden am Fahrzeug festgestellt, gilt Folgendes:

 

(1) Haben Sie das Fahrzeug bei EMobG als Verbraucher angemietet, wird ILRC Ihnen die folgenden Unterlagen zusenden:

 

 

Ø Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug mit der Beschreibung der festgestellten Schäden.

Ø Fotos der Schäden

Ø einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten.

 

Haben Sie Einwände gegen die festgestellten Schäden und deren Berechnung, können Sie uns diese innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung per E-Mail oder per Post mitteilen.

Bringen Sie innerhalb der 14-tägigen Frist keine, bzw. keine nachvollziehbaren Einwände vor, behält sich ILRC das Recht vor, Ihnen die erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles in Rechnung zu stellen.

 

(2) Haben Sie das Fahrzeug als Unternehmer angemietet, wird ILRC Ihnen die erforderlichen Reparaturkosten zuzüglich einer Kostenpauschale für die Bearbeitung des Schadenfalles in Rechnung stellen. Mit der Rechnung wird ILRC Ihnen folgende Unterlagen übersenden:

 

 

Ø einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten

Ø Fotos der Schäden

Ø Rückgabeprotokoll für das Fahrzeug mit Beschreibung der festgestellten Schäden

 

ILRC behält sich vor, Kunden mit auffälligem Schadenfallverhalten von zukünftigen Vermietungen auszuschließen.

 

  1. c) Allgemeine Vorschriften

 

Bitte beachten Sie, dass Ihnen abhängig von dem am Fahrzeug entstandenen Schaden und dem Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes (siehe auch die ILRC Bestimmungen zum Versicherungsschutz, die Ihrer Bestätigungsmail beigefügt waren oder die in unseren Stationen oder auf unserer Website zur Verfügung stehen) eventuell Reparaturkosten in voller Höhe oder nur teilweise in Rechnung gestellt werden.

Haben Sie Einwände gegen die festgestellten Schäden und deren Berechnung, können Sie wie in Ziffer 26 beschrieben vorgehen.

 

 

13) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer im Hinblick auf die Instandhaltung des Fahrzeugs

 

Während des Mietzeitraums sind Mieter und Fahrer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Fahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich bei Anmietung befand.

Bitte achten Sie auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay und ergreifen Sie alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung.

Im Zweifel kontaktieren Sie bitte unseren Notfallmanagement-Service telefonisch unter

0176 – 611 236 52.

 

Jede Änderung und jeder mechanische Eingriff am Fahrzeug sind ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch ILRC untersagt. Sollte diese Regel verletzt werden, sind Sie verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um den Fahrzeugzustand wiederherzustellen, der bei Anmietung bestand.

 

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen Sie bis zum Betrag von € 50,- selbst, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von ILRC in Auftrag geben. Die Reparaturkosten trägt ILRC gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet, siehe Ziffer 23.

Sie haften gegenüber ILRC für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehend genannten Instandhaltungsverpflichtungen ergeben.

 

14) Verpflichtungen von Mieter und Fahrer bei Unfall, sonstigen Schäden, Panne oder Diebstahl des Fahrzeugs

 

Im Fall eines Unfalls oder einer Beeinträchtigung der Fahrbereitschaft aufgrund eines technischen Mangels, wodurch Sie gehindert sind, Ihre Reise fortzusetzen, und/oder verpflichtet sind, das Fahrzeug anzuhalten, wird Ihnen ein Notfallmanagement-Service zur Verfügung gestellt. Dies ist im Mietpreis enthalten. Die Bestimmungen des Notfallmanagements sind in Anlage 1 dieser Bedingungen geregelt.

 

In diesen Fällen kontaktieren Sie bitte unseren Notfallmanagement-Service unter folgender Rufnummer:

0176 – 611 236 52

Mieter und Fahrer sind verpflichtet, nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei und ILRC zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Selbst bei geringfügigen Schäden sind Sie verpflichtet, einen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

 

Im Fall des Diebstahls des Fahrzeugs sind Sie verpflichtet, ILRC eine Kopie der Strafanzeige unverzüglich zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln und den Fahrzeugpapieren, falls diese nicht auch gestohlen wurden, zur Verfügung zu stellen.

 

15) Wann wird die Mietrechnung erstellt und wann ist zu zahlen?

 

Sie erhalten eine Endabrechnung, sobald alle Bestandteile Ihrer Miete geregelt sind, jedoch nicht früher als am Tag nach der Rückgabe des Fahrzeugs.

 

Sie zahlen je nach Produkt und Zahlungsart den vollständigen Rechnungsbetrag insgesamt in einer Summe oder in mehreren Teilen oder ILRC zieht den entsprechenden Betrag über das vereinbarte Zahlungsmittel ein.

 

Sie können sich für eine Vorauszahlung entscheiden (Vorauszahlung nur bei einer Buchung online), diese Vorauszahlung enthält die Miete für den gebuchten Zeitraum, das Zubehör für den Mietzeitraum und für jede zusätzliche gebuchte Mobilitätsleistung. Ihr Zahlungsmittel wird mit dem entsprechenden Betrag belastet. Bei der Anmietung muss vom Mieter dieselbe Kreditkarte als Zahlungsmittel vorgelegt werden wie bei der Vorauszahlung. Sie erhalten eine Bestätigung über die geleistete Vorauszahlung.

Bei der Endabrechnung des Mietvertrags wird diese Vorauszahlung berücksichtigt und von dem gegebenenfalls (noch) zu zahlenden Gesamtbetrag abgezogen.

 

Entscheiden Sie sich keine Vorauszahlung zu leisten, wird Ihnen in unserer Station, an der Sie Ihr Fahrzeug abholen, der Kautionsbetrag zusätzlich zu den Kosten für die Fahrzeugmiete und das gewählte Zubehör, für jede zusätzliche Leistung oder jeden Zusatzfahrer oder Versicherungsschutz, für die Sie sich vor Abholung des Fahrzeugs entschieden haben, berechnet. Diese Kosten werden auf dem Mietvertrag ausgewiesen, den Sie vor Übernahme des Fahrzeugs unterschreiben. Die endgültigen Gesamtkosten Ihrer Anmietung werden zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Miete berechnet und belastet.

Zusätzliche Gebühren oder Kosten werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe in Rechnung gestellt, sofern diese zu diesem Zeitpunkt berechnet werden können. Falls zusätzliche Kosten entstehen, z. B. durch ein Bußgeld oder wenn Schäden am Fahrzeug verursacht wurden, die bei Rückgabe festgestellt wurden, wird ILRC Ihnen in diesem Fall diese und weitere administrative Kosten (z. B. Kosten für die Schadenbearbeitung, Bearbeitungspauschale für Bußgelder) zu einem späteren Zeitpunkt berechnen, wenn ILRC von diesen Kosten Kenntnis erlangt hat.

Einwände gegen diese Berechnung können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen, beginnend ab Zugang des Schreibens, per E-Mail oder per Post vorbringen; dies gilt auch für den Beweis, falls Sie nicht der Verursacher sind.

 

Falls Sie nicht innerhalb dieser Frist reagieren, werden Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt.

Sofern der Mieter ILRC seine E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, ist er damit einverstanden, dass ihm die Rechnungen in elektronischer Form an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersandt werden und er die Rechnung nicht mehr in Papierform erhält. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dafür zu sorgen, dass die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse gültig und der Empfang von E-Mails unter der angegebenen E-Mail-Adresse möglich ist.

 

Der Mieter kann der Übersendung der Rechnung in elektronischer Form jederzeit widersprechen. ILRC wird dem Mieter dann eine Papierrechnung übersenden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Übersendung der Papierrechnung und die Portokosten hat der Mieter zu tragen.

 

Mit Mietern, die keine Verbraucher sind und die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird eine Lastschriftsankündigungsfrist (Pre-Notification) von einem Tag vereinbart, die mit Versendung der Einzugsermächtigung erfüllt wird.

 

Zahlen Sie den Rechnungsbetrag nicht bis zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin und auch nach Mahnung nicht, beträgt der Verzugszins 5 % über dem Basiszinssatz, falls Sie Verbraucher sind, bei Geschäftskunden beträgt der Verzugszins 9 % über dem Basiszinssatz. Sie können einen geringeren Verzugsschaden nachweisen.

 

Wird bei Verzug die Beauftragung eines Inkassoinstitutes erforderlich, haben Sie die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, sofern Sie nicht erkennbar zahlungsunfähig oder -willig waren und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben haben.

 

Ist der Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht gezahlt, ist der Verzugszins zusätzlich zum offenen Betrag zu zahlen.

 

16) Änderung oder Stornierung einer Buchung

 

  1. a) Änderung

 

Sie können Ihre Buchung kostenlos ändern, vorausgesetzt, dass Sie dies ILRC mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Mietbeginn mitteilen. Sie sollten stets den gleichen Kommunikationskanal nutzen wie bei der ursprünglichen Buchung.

Bitte beachten Sie, dass eventuell neue Mietpreise und neue Kilometerpakete Anwendung finden, wenn Sie Ihre Buchung ändern.

Änderungen können nur vor Ort, per E-Mail oder telefonisch vornehmen.

 

  1. b) Stornierung und No Show

(1) Stornierung – Sie können Ihre Buchung kostenlos unter der Voraussetzung stornieren, worüber Sie ILRC mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn informieren müssen.

(2) Verspätete Stornierung wenn Sie die Buchung innerhalb einer Frist von weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn gegenüber ILRC stornieren, kann Ihnen eine Stornogebühr bis zur Höhe von € 50,- berechnet werden. Die Stornogebühr ist nicht höher als der vereinbarte Mietpreis.

 

Falls Sie den Mietpreis im Voraus bezahlt haben, wird Ihnen der im Voraus gezahlte Betrag abzüglich der genannten Stornogebühr erstattet. Falls Sie keine Vorauszahlung geleistet haben, wird die Stornogebühr über das Zahlungsmittel belastet, das Sie ILRC bei Buchung mitgeteilt haben. Haben Sie keine Vorauszahlung geleistet und liegen ILRC keine Details Ihres Zahlungsmittels vor, bleiben Sie gleichwohl für die Zahlung der Stornogebühr verantwortlich.

 

Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass ILRC kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Stornogebühr entstanden ist.

 

(3) No Show Gebühr Wenn Sie Ihre Buchung nicht stornieren und es versäumen, das Fahrzeug zum vereinbarten Mietbeginn abzuholen, kann Ihnen eine Gebühr wegen Nichterscheinens (No Show) bis zur Höhe von € 95,- berechnet werden. Die No Show Gebühr ist nicht höher als der vereinbarte Mietpreis. Falls Sie den Mietpreis im Voraus bezahlt haben, wird Ihnen der im Voraus gezahlte Betrag abzüglich der genannten No Show Gebühr erstattet. Falls Sie keine Vorauszahlung geleistet haben, wird die No Show Gebühr über das Zahlungsmittel belastet, das Sie uns bei Buchung mitgeteilt haben. Haben Sie keine Vorauszahlung geleistet und liegen ILRC keine Details Ihres Zahlungsmittels vor, bleiben Sie gleichwohl für die Zahlung der No Show Gebühr verantwortlich. Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass ILRC kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die No Show Gebühr entstanden ist.

 

(4) Erfolglose Zustellung

Nehmen Sie das Fahrzeug bei gebuchter Zustellung nicht entgegen oder kann dieses aufgrund von Ziffer 2 a) oder 2 b) nicht entgegennehmen, wird Ihnen eine Aufwandsentschädigung für die abgebrochene Zustellung (= Leerfahrt) bis zur Höhe von € 50,00 gemäß Anlage 2 und zusätzlich ein Miettag gemäß vereinbarter Kondition berechnet. Eine Zustellung gilt als erfolglos, wenn Sie das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zustellungstermin entgegennehmen und gemäß einer eingeräumten Kulanzzeit von 15 Minuten keine Abnahme des Fahrzeugs durch Sie erfolgt. Die Abnahme des Fahrzeugs muss gemäß dieser Bedingungen erfolgen. Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass ILRC kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

  1. c) Verspätung

 

Haben Sie bei Buchung den Mietpreis online bezahlt oder Ihre Kreditkartendaten mitgeteilt, wird Ihnen die Vermietstation ein Fahrzeug der gebuchten Fahrzeugkategorie zum vereinbarten Anmietzeitpunkt zur Verfügung stellen.

 

Haben Sie bei Buchung des Fahrzeuges weder den Mietpreis online bezahlt noch uns Ihre Kreditkartendaten oder personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift, Führerscheinnummer, Zug oder Flugnummer) mitgeteilt, kann die Anmietstation nicht garantieren, dass später als 2 Stunden nach dem gebuchten Anmietzeitpunkt ein Fahrzeug zur Verfügung steht.

 

Für Zustellungen gilt, dass ein Mitarbeiter max. 15min auf Ihr Eintreffen wartet. Nach Ablauf der Zeit wird zusätzlich die Entschädigung gemäß Zif. 13 b) (4) berechnet, wenn die Zustellung aufgrund Ihres Verschuldens nicht erfolgen kann. Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass ILRC kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

  1. d) Höhere Gewalt

 

Falls Sie Ihre Reservierung stornieren oder das Fahrzeug zum vereinbarten Anmietzeitpunkt nicht abholen oder das zugestellte Fahrzeug nicht entgegennehmen (können), haften Sie dafür nicht, falls ein Ereignis der höheren Gewalt der Grund dafür ist.

 

Ein Ereignis höherer Gewalt liegt dann vor, wenn das Ereignis außerhalb Ihrer Kontrolle liegt, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht hätte vorhergesehen werden können und dessen Auswirkungen auch durch entsprechende Maßnahmen nicht vermieden werden können. Ein solches Ereignis entbindet Sie von der Pflicht zur Anmietung des Fahrzeuges. Wenn Sie sich auf höhere Gewalt berufen, müssen Sie die Voraussetzung dafür darlegen und beweisen.

Bitte beachten Sie, dass Streiks, Verspätungen oder Stornierungen des von ihnen gewählten Transportmittels (Zug, Flugzeug o.ä.) nicht als höhere Gewalt gelten und Sie nicht von der Verpflichtung zur Zahlung von Stornierungskosten oder einer No Show Gebühr entbinden.

 

 

17) Mietvertragsverlängerungen

 

Für jede Verlängerung des in Ihrem Mietvertrag vereinbarten Mietzeitraums von weniger als 24 Stunden kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice telefonisch unter 06371 – 6177899.

Bei jeder Verlängerung von mehr als 24 Stunden sind Sie verpflichtet:

  1. a) das Fahrzeug zusammen mit einem ILRC Vertreter zu überprüfen.
  2. b) die Miete und eventuell anfallende Zusatzkosten zu bezahlen.
  3. c) einen neuen Mietvertrag oder einen Zusatz zum Ursprungsmietvertrag zu unterschreiben.

 

ein Zahlungsmittel für den Verlängerungszeitraum vorzulegen. Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, finden die Bestimmungen der vorstehenden Ziffer zur Rückgabe des Fahrzeugs Anwendung.

18) Kraftstoffrichtlinie

 

Bitte beachten Sie, dass die für das Betanken des Fahrzeugs geltenden Vorschriften vom Anmietland und der Art des Fahrzeugs, das Sie gewählt haben, abhängig sind. Bitte überprüfen Sie die Vorschriften sorgfältig, die für jede Ihrer Anmietungen Anwendung finden. Bitte fragen Sie den ILRC Mitarbeiter nach den Details der verfügbaren Optionen.

 

  1. a) Gasbetriebene und /oder Hybrid Fahrzeuge (soweit es um Kraftstoff geht)

Alle Fahrzeuge werden mit einem vollen Tank an Sie übergeben.

 

BETANKUNGSREGELUNG VOLL / VOLL

 

(1) Wir vermieten Ihnen ein Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank

(2) Sie geben das Fahrzeug mit vollem Tank zurück

(3) Sie zahlen weder für den Betankungsservice noch für Kraftstoff unter folgenden Bedingungen:

 

  • Sie sind weniger als 100 km während Ihrer Mietzeit gefahren und können einen Nachweis für die Betankung vorlegen: Basis für die gefahrene Strecke ist die Differenz des km-Standes zwischen Anmietung und Rückgabe des Fahrzeuges. Herstellerbedingt verändert sich die Tanknadel selten nach gefahrenen 100 km. Daher wird ein gültiger Tankbeleg von Ihnen verlangt, der beweist, dass das Fahrzeug vor Rückgabe während der Mietzeit mit der Kraftstoffmenge nachgetankt wurde, die das Fahrzeug durchschnittlich auf 100 km proportional zu der während Ihrer Mietzeit gefahrenen Strecke verbraucht. Sie zahlen zum Kraftstoffpreis eine Betankungspauschale je nachgetanktem Liter Kraftstoff.

 

Der jeweils gültige Preis pro Liter einschließlich Betankungspauschale ist in der ILRC Station erhältlich. Dem Mieter wird der Nachweis gestattet, dass für die Betankung keine oder niedrigere Kosten angefallen sind.

Bitte fragen Sie die Mitarbeiter in der ILRC Station nach zusätzlichen Informationen zum durchschnittlichen Verbrauch des von Ihnen angemieteten Fahrzeugmodells.

 

 

  • Sie sind mehr als 100 km während Ihrer Mietzeit gefahren und die Tankanzeige zeigt einen vollen Tank an: Basis für die gefahrene Strecke ist die Differenz des km-Standes zwischen Anmietung und Rückgabe des Fahrzeuges. Der Tank gilt als voll, wenn die Tankanzeige den maximalen Füllstand (8/8) anzeigt. Der Tank gilt als nicht voll, wenn die Tankanzeige geringer als der maximale Füllstand ist. Als Berechnungsgrundlage wird die 1/8 Methode angewendet. Hierbei wird die Tankkapazität des gefahrenen Fahrzeugs in 1/8 aufgeteilt und die daraus resultierende fehlende Kraftstoffmenge in Litern umgerechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Steht die Tanknadel zwischen zwei 1/8 Werten, werden Ihnen die fehlenden Achtel gemäß der nächsten Abstufung berechnet.

 

z.B. Wird das Fahrzeug mit einem Tankstand in Höhe von 5/8 zurückgegeben, werden 2/8 vom Tank berechnet.

Über den Kraftstoffpreis pro Liter einschließlich Betankungspauschale kann Ihnen der Mitarbeiter in unserer Station bei Rückgabe Auskunft geben.

 

19) Regelungen zur Kautionszahlung

Bei Abholung des Fahrzeugs ist eine Kaution zu zahlen. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt eine Autorisierung über den entsprechenden Betrag. Falls Sie Ihre Miete im Voraus bezahlt haben, ist bei der Anmietung für den Kautionsbetrag dieselbe Kreditkarte wie für die Mietzahlung zu verwenden.

Die Kaution dient als Sicherheit für zusätzliche Mietkosten.

Wenn Sie für Ihre Miete eine Vorauszahlung geleistet haben, beträgt der Kautionsbetrag 1000 EUR. Wenn Sie keine Vorauszahlung bei Reservierung geleistet haben, wird der Mietpreis ebenfalls auf Ihrer Kreditkarte geblockt. In diesem Fall beträgt der auf Ihrer Kreditkarte geblockte Betrag den Mietpreis plus 1000 EUR.

Auf jeden Fall finden Sie den konkreten Kautionsbetrag auf Ihrer Bestätigungsemail, die wir Ihnen zusenden, wenn Sie Ihre Reservierung für die Miete vornehmen. Bitte beachten Sie bei vorausbezahlten Reservierungen, dass Zusatzprodukte und Leistungen, die Sie am Counter buchen, bei der Kaution berücksichtigt werden. Die Kaution wird Ihnen nach Beendigung der Miete zurückerstattet, wenn keine zusätzlichen Kosten angefallen sind.

 

 

20) Regelungen zur Zahlung mit einer ausländischen Kreditkarte

 

Sind Sie ein Mieter mit einem Wohnsitz, der gemäß Ihren uns vorliegenden Daten im Ausland liegt und besitzen Sie eine VISA oder MasterCard-Kreditkarte mit einer anderen Basiswährung als Euro, können Sie von der Währungsumrechnung in die Basiswährung der Karte profitieren, wenn Sie Ihre Miete mit dieser Karte bezahlen.

 

Der ILRC Vertreter, der Ihnen diese Zahlungsmöglichkeit anbietet, wird Ihre Wahl in das System eingeben, sodass der Mietvertrag die gewählte Währungsoption ausweist. In diesem Fall wird ILRC die Währungsumrechnung auf Grundlage des tagesaktuellen Wechselkurses einer in diesem Wechselkurs bereits inkludierten Wechselgebühr von 3,25%, vornehmen.

 

Ändern Sie Ihre Meinung, können Sie eine entsprechende Erklärung bei der Rückgabe des Fahrzeugs in unserer Station abgeben. Ihre Endabrechnung erhalten Sie dann in Euro.

Falls ILRC aus technischen Gründen nicht in der Lage ist, diese Dienstleistung zur Verfügung zu stellen oder falls eine Währungsumrechnung in die Basiswährung gemäß den Kreditkartenbedingungen ausgeschlossen ist, erfolgt die Umrechnung auf Grundlage der Bedingungen Ihrer Bank.

 

21) Schutz personenbezogener Daten

 

Mieten Sie ein Fahrzeug, ist ILRC verpflichtet, die personenbezogenen Daten von Ihnen und den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern zu erheben und zu verarbeiten, um:

 

  1. a) Ihre Buchung, Ihren Mietvertrag und Ihre Zahlung zu verwalten,
  2. b) eine Liste von Risikokunden zu verwalten und zu aktualisieren,
  3. c) Ihnen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen Informationen über ähnliche Dienstleistungen, von denen wir glauben, dass diese für Sie von Interesse sein könnten, zu übermitteln. Sie können diesen Service jederzeit abbestellen. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice über Ihren Kundenaccount, den Sie unter dem Punkt „Verwaltung der Kommunikationspräferenzen“ finden oder über den Abmeldelink in der E-Mail, die Sie erhalten haben, und, soweit anwendbar, um

 

  1. d) Ihr Treueprogramm zu verwalten,

 

  1. e) Strafzettel für Verkehrsverstöße, die mit dem Mietfahrzeug während der Mietdauer begangen wurden zu bearbeiten

 

  1. f) die Geolokalisierung des Mietfahrzeugs zu verwalten, soweit das Fahrzeug mit einem solchen Gerät ausgestattet ist.

 

ILRC speichert Ihre personenbezogenen Daten so lange dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist, ergänzt durch die in unserer Datenschutzrichtlinie genannten Zwecke.

 

Empfänger der erhobenen personenbezogenen Daten ist die Insight Living GmbH, sowie die zuständigen Behörden, und Dritte, die einen berechtigten Anspruch gegen den Mieter haben insbesondere bei während der Mietzeit begangenen Verkehrsdelikten und Besitzstörungen. Die Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können sich innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union befinden. Im Fall einer Datenübermittlung an einen Empfänger, der in einem Land ansässig ist, dessen Gesetzgebung in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten kein angemessenes Schutzniveau im Sinne der Datenschutzbestimmungen bietet, wird ILRC entsprechende Garantien im Sinne dieser Bestimmungen vereinbaren.

Sie haben das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung der über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Vergessen, das Recht, sich der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersetzen, das Recht auf Übertragbarkeit und das Recht, das Schicksal Ihrer personenbezogenen Daten nach Ihrem Tod zu regeln. Sie können diese Rechte wie folgt geltend machen:

 

 

  1. g) durch einfachen Brief an die folgende Adresse:

Insight Living GmbH,

  1. Hd. des Datenschutzbeauftragten,

Landstuhler Str. 2, 66877 Ramstein-Miesenbach

 

  1. h) oder per E-Mail an die folgende Adresse:

 

info@insight-living.com

 

Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde zu erheben.

Wir laden Sie ein, uns zu kontaktieren, bevor Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erheben.

 

22) Fahrzeuge mit einem Ortungssystem und Daten in Navigations- und Mobiltelefonsystemen (GPS)

Einige Fahrzeuge, PKW und LKW, der ILRC sind mit einer Technik ausgestattet, die für ILRC die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht.

Sie willigen ein, dass ILRC GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeben, das Fahrzeug außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebietes (siehe Ziffer 3 der Allgemeinen Vermietbedingungen) sowie in grenznahen Bereichen oder in Hafengebieten nutzen. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte von ILRC. Wir weisen darauf hin, dass ILRC aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.

Die Fahrzeuge der ILRC-Flotte sind weitestgehend serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen ausgerüstet. ILRC verfolgt mit dem Angebot dieser Informationsund Kommunikationssysteme nicht den Zweck, personenbezogene Daten der Mieter und Fahrer zu erheben. Sie sind als Mieter bzw. Fahrer verpflichtet, vor Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit das Informations- und Kommunikationssystem des Fahrzeugs auf Werkseinstellung zurückzusetzen und damit alle gesammelten personenbezogenen Daten aus den Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen zu löschen. In jedem Fahrzeug der ILRC-Flotte befindet sich eine Bedienungsanleitung, die die Anleitung zum Zurücksetzen der Informations- und Kommunikationssysteme auf Werkseinstellung beinhaltet.

 

23) Haftung des Mieters im Schadensfall

 

Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeugs oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß Ziffern 2, 3, 5 und 14 dieser Bedingungen haftet der Mieter für die hierdurch entstandenen Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich Restwert, es sei denn, der Mieter hat den Eintritt des Schadens nicht zu vertreten.

Daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und Verwaltungskostenpauschale. Die Haftung des Mieters entfällt, sofern weder er noch der Fahrer den Schaden zu vertreten hat.

 

Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes vereinbart, stellt ILRC den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung auf Basis der jeweils gültigen Musterbedingungen der AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung) mit nachfolgender Selbstbeteiligung zuzüglich einer Kostenpauschale für Schäden pro Schadenfall am Mietfahrzeug, frei.

 

Dem Mieter wird der Nachweis gestattet, dass ILRC kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Kostenpauschale entstanden ist. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung oder durch das Ladegut entstanden sind. Die Selbstbeteiligung bei Schäden richtet sich nach der Fahrzeugkategorie.

 

Die Selbstbeteiligung je Schaden beträgt € 1000,-

Diese Selbstbeteiligungen gelten nur, soweit keine davon abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

 

Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den vertraglichen Obliegenheiten gemäß Ziffern 2, 3, 5 und 14 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder bei der Nutzung des Fahrzeugs zu verbotenen Zwecken entstehen. Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen oder seine Obliegenheiten gemäß Ziffer 14 verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis.

 

Bei Abschluss eines Teilkaskoschutzes haftet der Mieter insbesondere bei Glas- und Haarwildschäden, Brand und Elementarschäden sowie Marderschäden mit der in Ziffer 23 genannten Selbstbeteiligung je Schaden zuzüglich einer Kostenpauschale, soweit keine davon abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Dem Mieter wird ausdrücklich in Bezug auf die Kostenpauschale der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

 

 

24) Verjährung

 

Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von ILRC gegen den Mieter erst fällig, wenn ILRC Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeugs. Im Fall der Akteneinsicht wird ILRC den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht benachrichtigen.

 

25) Haftung von ILRC

Jegliche Haftung von ILRC wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. ILRC haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

26) Regelung von Streitigkeiten bei einer Miete

  1. a) Anwendbares Recht

Bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und ILRC im Zusammenhang mit Ihrer Anmietung in Deutschland findet das deutsche Recht Anwendung.

  1. b) Kundenbetreuung

So erreichen Sie die Kundenbetreuung von ILRC:

Insight Living Rental Cars

Landstuhler Str. 2

66877 Ramstein-Miesenbach

Telefon: 06371 – 6177899

info@insight-living.com

 

  1. c) Mitteilungen

 

Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit Ihrer Miete sind an die jeweils im Mietvertrag genannten Anschriften zu senden. Diese Anschriften erkennen die Parteien als verbindlich für den Zugang von Mitteilungen an.

 

  1. d) Mediation

 

Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Die ILRC wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

  1. e) Gerichtsstand für Fahrzeugmieten, die auf geschäftlicher Grundlage erfolgt sind

 

Sofern beide Parteien Kaufleute sind oder die in Anspruch zu nehmende Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Zweibrücken.

 

  1. f) Rangfolge der Vertragsdokumente

Die zwischen Ihnen und ILRC vereinbarten verbindlichen Dokumente gelten in folgender Rangfolge:

(1) der Mietvertrag mit den jeweils vereinbarten Konditionen (das Dokument, das von Ihnen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme bzw. am Anmiettag unterschrieben wurde).

(2) die Buchungsbestätigung per E-Mail (sofern Sie das Fahrzeug online im Voraus gebucht haben).

(3) die ILRC Bestimmungen zum Versicherungsschutz.

(4) die Preisliste für Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2).

(5) diese aktuellen Bedingungen.

 

 

27) Anwendbarer Verhaltenskodex für Autovermieter

 

ILRC fühlt sich dem Verhaltenskodex für Autovermieter verpflichtet, der bei Leaseurope veröffentlicht ist. Näheres erfahren Sie unter der folgenden Internetadresse:

 

www.leaseurope.org. Die deutsche Version des Verhaltenskodex finden Sie unter www.bav.de

 

28) Wer ist Eigentümer der von der ILRC vermieteten Fahrzeuge?

 

Eigentümer ist die Gesellschaft Insight Living GmbH, Landstuhler Str. 2, 66877 Ramstein-Miesenbach, Deutschland, Inhaber Igor Pipo.

 

 

ANLAGE 1

BEDINGUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES EMOBG NOTFALLMANAGEMENT – SERVICE

 

Für die Dauer des mit ILRC geschlossenen Mietvertrags und unter der Voraussetzung, dass keiner den nachfolgend genannten Ausschlussgründe vorliegt, haben Sie ohne Zusatzkosten Anspruch auf die Leistungen unseres Notfallmanagements-Services innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Fall eines Unfalls oder einer Panne, unabhängig davon, ob es sich bei dem Mietfahrzeug um einen PKW oder ein Nutzfahrzeug handelt. Sie können den Notfallmanagement-Service auch im Ausland gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Anspruch nehmen. Im Hinblick auf die Nutzung des Fahrzeuges im Ausland kann dieser Service im Fall eines Unfalls oder einer Panne dort unterschiedlich sein.

Die Leistungen umfassen insbesondere:

 

  1. a) technische Unterstützung für das ILRC Mietfahrzeug.
  2. b) Bei einer Panne, wenn das Fahrzeug nicht vor Ort repariert werden kann, Organisation eines Abschleppdienstes und Transport des Fahrzeuges zur nächstgelegenen Fachwerkstatt,
  3. c) Vermittlung und Bezahlung der Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs, das in einen Unfall verwickelt war oder eine Panne hatte und nicht vor Ort repariert werden kann,
  4. d) Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs in einem Umkreis von 100 km, wenn das Fahrzeug nicht vor Ort repariert werden kann. Zur Durchführung dieses Fahrzeugtauschs wird zunächst ein Fahrzeug der gleichen Kategorie gesucht. Es kann keine Garantie dafür gegeben werden, dass das Ersatzfahrzeug zur gleichen Fahrzeugkategorie gehört.

 

  1. e) Beförderung der Begünstigten zur Mietstation, in der das Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird (Taxikosten bis zu 150 EUR)
  2. f) Wenn kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt

werden kann:

  • entweder ein Hotelzimmer mit Frühstück für eine Nacht (ohne Restaurantkosten), bis zu 85 € (einschließlich Mehrwertsteuer) pro Begünstigtem.
  • oder Beförderung per Taxi, Zug oder Flugzeug (wenn keine anderen Transportmittel genutzt werden können) zum Wohn oder Zielort in Deutschland oder zum Abreiseort aus Deutschland für Nichtansässige, bis zu 200 € (einschließlich MwSt.) pro Begünstigtem. Falls dies nicht möglich ist, wird ein Hotelzimmer mit Frühstück für eine Nacht (ohne Restaurant-Kosten) bis zu 85 € (einschließlich MwSt.) pro Begünstigtem gezahlt.
  1. g) Ausschlüsse

 

In den nachfolgenden Fällen wird kein kostenloser Notfallmanagement-Service gestellt:

 

Pannen, die vom Kunden verursacht wurden oder auf die Verwendung von falschem Kraftstoff, Bruch oder Verlust der Schlüssel/Starterkarte des Mietfahrzeugs zurückzuführen sind. Die Notfallservice-Leistungen werden in diesen Fällen mit einer Pauschale in Rechnung gestellt, die in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 2) angegeben ist.

 

 

Die nachfolgend aufgeführten Fälle sind von der kostenlosen Pannenhilfe ausgeschlossen und werden in Rechnung gestellt:

 

  • Pannenhilfe für Nutzfahrzeuge, die in Deutschland gemietet und im Ausland gefahren werden.
  • Alle Vorfälle oder Schäden, die sich aus der Teilnahme an Autotests, sonstigen Motorsportveranstaltungen, Rallyes oder jeder Art von Wettbewerb ergeben.
  • Änderungen an Nutzfahrzeugen im Ausland.
  • Maßnahmen auf ländlichen Straßen und Wegen, die nicht passierbar sind, oder Maßnahmen nach einer Verstopfung der Straße.
  • Die Sicherstellung des Fahrzeugs durch die Polizei oder eine Beschlagnahme etc. des Fahrzeugs, deren Ursache der Mieter gesetzt hat.
  • Die Schiffsüberfahrt verursacht Kosten, die ILRC für die Rückführung des Mietfahrzeugs zahlen müsste.
  • Zollgebühren, die ILRC zahlen müsste, um die Rückführung des Mietfahrzeugs sicherzustellen.

 

Reparaturkosten, die dem Kunden unabhängig von der Hilfeleistung entstehen, werden nicht erstattet.

 

 

ANLAGE 2

Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten

Zusatzleistung

Preis pro Tag

Preis max.

Haftung

Informationen

Zusätzlicher Fahrer

€ 10,90

€ 79,90

 

 

Kindersitz

€ 12,75

€ 70,00

€ 250,00

 

Mobiles Navigationsgerät

€ 9,00

€ 60,00

€ 250,00

 

Gebühr für Fahrer unter 23 Jahre

€ 10,00

€ 50,00

 

Verbindlich für alle Fahrer unter 23 Jahren

Grenzübertrittsgebühr

€ 7,50

€ 30,00

 

Verbindlich bei zulässigen Auslandsfahrten

 

Services

Zusatzleistung

Preis

 

 

Informationen

After Hour

€ 35,00

 

 

Rückgabe (mit persönlicher Annahme) außerhalb der regulären Öffnungszeiten

Night Return

€ 15,00

 

 

Rückgabe (ohne persönliche Annahme)

Notfallmanagement-Service im Ausland

€ 15,00

 

 

 

Zustellung / Abholung

€ 40,00

 

 

Inkl. 5 km, zusätzliche km:

€ 1,50

Betankungsservice

€ 15,00

 

 

Zzgl. Kraftstoff

 

Kosten

Zusatzleistung

Preis

 

 

Informationen

Bearbeitungspauschale Fahrerermittlung für Bußgelder, Strafen und sonstige Ansprüche

€ 30,00

 

 

Für die Ermittlung eines Mieters bei berechtigten Ansprüchen wird die Bearbeitungsgebühr fällig

Bearbeitungspauschale für Fundsachen

€ 20,00

 

 

 

Bearbeitungspauschale Nachberechnung bei Grenzübertrittsgebühr

€ 30,00

 

 

Zusätzlich wird pro Miettag die Grenzübertrittsgebühr fällig

Vertragsstrafe bei Einreise in gesperrte Länder gemäß Ziffer 3a

€ 500,00

 

 

Die Einreise in gesperrte Länder ist gemäß Ziffer 3a und 3b verboten

Kostenpauschale Schadensbearbeitung

€ 95,00

 

 

 

Sonderreinigung

Ab € 100,00

 

 

Starke Verschmutzungen / Geruchsbeeinträchtigung

Verlorender/gestohlener Fahrzeugschlüssel

€ 500,00

 

 

 

Stornierungsgebühr <48h

€ 50,00

 

 

Je Buchung

Nicht-Erscheinen

€ 95,00

 

 

Je Buchung

Kostenpauschale für Notfallmanagement

€ 70,00

 

 

Bei vom Kunden verursachten Pannen

Allgemeine Mahngebühren

€ 5,00

 

 

Pro Mahnung für in Verzug geratene Forderungen

Erfolglose Zustellung / Abholung (Leerfahrt)

€ 50,00

 

 

Kosten für die vergebliche Zustellung / Abholung zusätzlich Berechnung eines Miettages gemäß vereinbarter Konditionen

Trennung von Ortungstechnik

€ 500,00

 

 

Vorrübergehendes schuldhaftes Abtrennen der Ortungstechnik

Verlust/fehldende Ortungstechnik bei Rückgabe

€ 500,00

 

 

Bei Rückgabe festgestelltes schuldhaftes Fehlen der Ortungstechnik